Hallo,
folgender Fall beschäftigt mich zur Zeit, bei dem ich mal Euren Rat gebrauchen könnte.
Vorgeschichte:
Vor 15Jahren haben die Eltern ein Haus auf einem gekauften Grundstück erbauen lassen. Sie haben 2 Kinder, nachfolgend mit A und B bezeichnet.
Die Eltern lassen sich vor 10Jahren scheiden.Bei der Scheidung überträgt die Mutter im zuge der vorweggenommenen Erbgfolge je 1/4 des Grundbesitz auf das Kind A und 1/4 auf das Kind B.(unentgeldlich) Dem Vater wird lebenslanges Wohnrecht eingeräumt.
Das ist in einem notariellen Vertrag festgehalten.
Nun ist der Vater verstorben und hinterläßt ein handschriftliches Testament. (nicht notariell beglaubigt) Darin ist festgehalten, daß der Nachlass und Grundbesitz zu gleichen Teilen auf die Kinder A und B übergeht.
Zu Berichtigung des Grundbuchs und Eintragung der Erbengemeinschaft war ein gemeinschaftlicher Erbschein notwendig.
Nun die Frage:
Die Erbengemeinschaft hat den Nachlass weitestgehend aufgeteilt und einigt sich einvernehmlich.
Nun will Kind A den Grundbesitz übernehmen und muss Kind B demzufolge den 1/2 Anteil auszahlen.
1. Ist es richtig daß in diesem Fall Grunderwerbsteuer fällig wird da der 1/4 jedes Kindes im zuge der vorweggenommenen Erbfolge schon übertragen war und quasi nicht zum Nachlass des Erblassers gehört? Wenn ja, auf welchen Anteil wird Grunderwerbsteuer fälig? (1/4 oder 1/2)
2. Muss in diesem Fall zwingend ein notarieller Teilungsvertrag / Teilerbauseinandersetzungsvertrag gemacht werden oder funktioniert auch eine sogenannte Abschichtung?
Ziel soll es sein die Nebenkosten so gering wie möglich zu halten.
Vielen Dank.
-----------------
""
-- Editiert gt1976 am 19.10.2014 10:34
Erbrecht bei vorweggenommener Erbfolge
19. Oktober 2014
Thema abonnieren
Frage vom 19. Oktober 2014 | 10:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht bei vorweggenommener Erbfolge
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Oktober 2014 | 09:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
zu 1.: Ja, auf 1/4-Anteil fällt Grunderwerbsteuer an.
zu 2.: Wie man den Vertrag nennt, spielt keine Rolle. Es ist jedenfalls zwingend ein notarieller Vertrag erforderlich.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
266.864
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten