Erbrecht bei gefälschten Testament

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Audikingz1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbrecht bei gefälschten Testament

Hallo,

Kurze Info: Bin der Enkel meiner Oma und bitte um Hilfe bzw um Antworten für Sie! Vielen dank :D

Alles rein spekulativ!

Der Vater meiner Oma ist der Bruder der Testamentbesitzerin. Um die Person die es geht, ist die Testamentbesitzerin!
Der Vater meiner Oma ist im Krieg gefallen. Eine Totmeldung/Sterbeurkunde haben wir aber nicht...und seine damalige Frau (Mutter meiner Oma) hatte auch später wieder geheiratet. Ka ob Sie ihn da für tot erklärt hat oder haben musste?! Wir wissen es nicht! Haben nur seine Geburtsurkunde bekommen! Keine Sterbeurkunde!

Die Schwester (Testamentbesitzerin) von meiner Oma ihren Vater, hatte einen Mann und keine Kinder! Der Mann starb vor Jahren und vererbte sicherlich alles an Sie oder sonst wohin! Das wissen wir nicht! Meine Oma hatte keinen Kontakt mehr mit den beiden!
Nun ist die Schwester (Testamentbesitzerin) von meiner Oma ihren Vater, verstorben mit 97Jahren! Sie hat ein Testament, welches ein Datum von 2013 hat! Also hat Sie im Alter von 93/94 eins geschrieben!

In dem Willen steht:

Person 1X 25%
Person 2X 25%
Person 3X 17,5%
Person 4X 17,5%

Person X 10%
Person X 5%

So sind erstmal die Fakten!

Nun wird es kurios!

Das Testament wurde am 8. November eröffnet! Gestorben ist die Schwester (Testamentbesitzerin) von meiner Oma ihren Vater am 9.10.16!

Die Frau wurde über Jahre professionell gepflegt!
Person 1X (25% Erbe) ist eine wildfremde Person! Zeitgleich die Testamentvollstreckerin!
Person 2X (25% Erbe) ihr Ehemann!
Person 3X und 4X (jeweils 17,5% Erbe) die Kinder von der Testamentvollstreckerin und ihren Ehemann!
Die beiden anderen X Personen sind Unbekannt bzw nicht ersichtlich verwandt!

Nun wird es komischer!

Das Testament wurde auf kariertes Schulpapier geschrieben!




Aus Datenschutz habe ich die Nachnamen und Anschrift der Erben unerkennbar gemacht und auch die Unterschrift von der Schwester (Testamentbesitzerin) meiner Oma ihren Vater und ihrer damaligen Wohnanschrift!

Zu den Fragen von uns:

-Wo kommt das Testament her?
-Wie kann es sein, dass die Testamentbesitzerin noch mit 94Jahren ein Testament erstellt, was nicht vorher schon hätte klar gewesen wäre? Wieso mit 94? Hätte doch eins davor existieren müssen bzw können!?!?!
-In dem schreiben, schreibt Sie immer nur von *Ich* oder *meinen*!
Da steht also nirgends ihr Geburtstag oder das Sie sich mit Ihren Namen anspricht! Nur unten steht Ihr Name und wo Sie wohnte!
-In dem Testament wurde weder über Geld,Materielles oder Eigentum geschrieben! Zu welchen Teilen wer was bekommt, steht nichts! Bekannt war, dass Sie noch Wohneigentum hatte und ähnliches!
- Wer das Anfechtet, wird vom Erbe ausgeschlossen! Sind das übliche Sätze?
-Die Unterschrift weicht stark von dem handgeschriebenen Sätzen ab!
-Der Gesundheitszustand der Testamentbesitzerin ist auch nicht bekannt!
Sie war aber eine feine Frau..und Wir denken, dass Sie niemals ein Testament auf Schulpapier geschrieben hätte! Auch nicht
mit und gerade wegen ihren 94 Jahren!
-Wir glauben, aber wissen nicht, dass es sich um eine Pflegekraft handelt, die als Testamentvollstreckerin und als Erbe antritt!
-Für Uns sieht der Zettel auch sehr gefälscht aus, gerade auch wegen den Schreibfehlern und das Sie niemals als Person schreibt, sondern als *ich* ohne andeutende angaben zu sich selber (außer Unterschrift und Wohnanschrift)! Es erweckt den Eindruck, als wurde der Zettel ersetzt durch das ehemalige Testament! Es wäre auch recht leicht, ein neues Testament zufinden, dies dann nachzureichen! Natürlich nachdatiert als das bestehende!
So sieht das für uns aus!

Helft uns bitte weiter! Das ist wie ein schlechter Film grad für meine Oma!

Vielen dank fürs durchlesen!





-- Editier von Audikingz1 am 06.01.2017 19:02

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Meine Glaskugel ist heute leider defekt, daher kann ich die Fragen nicht beantworten.

Aber soviel dazu:
Es gibt viele Menschen, die nie ein Testament schreiben und es gibt auch reichlich Fälle, bei denen jemand erst dann ein Testament schreibt, wenn er dem Tode nahe ist. Dass ein Mensch erst im Alter von 94 Jahren ein Testament schreibt ist daher für mich nichts Auffälliges.
Dass alte Menschen diejeneigen, die sich in den letzten Lebensjahren liebevoll um sie gekümmert haben testamentarisch bedenken, ist auch nicht ungewöhnlich.

Zitat:
Das Testament wurde am 8. November eröffnet! Gestorben ist die Schwester (Testamentbesitzerin) von meiner Oma ihren Vater am 9.10.16!


Was ist daran kurios?

Zitat:
Zu welchen Teilen wer was bekommt, steht nichts!


Doch, das ist doch genau aufgeführt.

Zitat:
Der Gesundheitszustand der Testamentbesitzerin ist auch nicht bekannt!


Für was sollte der wichtig sein?

Zitat:
gerade auch wegen den Schreibfehlern


muss übrigens "gerade auch wegen der Schreibfehler" heißen, aber welche Schreibfehler sind denn gemeint? Die Fragestellung enthält auch mehrere Schreibfehler, aber wenn man die selbst macht, dann ist das ja normal und nicht kurios.

Zitat:
Es erweckt den Eindruck, als wurde der Zettel ersetzt durch das ehemalige Testament!


Wer ist denn jetzt hier etwas verwirrt?

Zitat:
Es wäre auch recht leicht, ein neues Testament zufinden, dies dann nachzureichen!


Es hält Euch niemand davon ab, nach einem neuen Testament zu suchen und wenn Ihr eines findet, das dann nachzureichen.

1x Hilfreiche Antwort



#4
 Von 
Audikingz1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Beiträge von hh hätte man auch sparen können! Wenn Ich hilfe benötige und Fragen habe, erwarte Ich keinen Klug*******r, sondern Rat! Wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen, diesen Rat zu leisten, dann enthalten Sie sich bitte diesen Thema!

Erstmal danke Tom!

Wir als Leihe haben sogut wie keine Ahnung von Erbrecht und wie alles abläuft! Du nimmst uns bedacht Wind aus den Segeln und gibst uns auch Mut, dort nach zuhaken, wo wir selber bedenken haben!

Für uns sieht es eben aus, als wurde mal schnell ein Schreiben aufgesetzt, nach dem Tot der Frau! Es wird sicherlich auch schwer sein, zubeweisen, dass das Testament nicht danach irgendwie ersetzt wurde! Man könnte ja leicht selber eins fälschen, so macht es den eindruck, wenn man weiss, wo das richtige liegen würde!

Den Tot in allen Ehren, es bleiben aber irgendwie zweifel an der Rechtmässigkeit!
Zur Not muss das Dokument analysiert werden oder die Schrift!

Wie das aber mit dem Pflichtteil aussieht, konnte mir noch keiner sagen, weil der Tot des Vaters ansich nicht bestättigt wurde oder offiziell ist! lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Für den Pflichtteil ist es egal, ob der Tod des Vaters der Oma "offiziell" ist oder nicht (da die Mutter der Oma neu geheiratet hat, müsste der Tod des Vaters eigentlich bestätigt worden sein). Weder der Vater der Oma noch die Oma sind pflichtteilsberechtigt.
Auch eine professionelle Pflegekraft kann ohne weiteres als Erbe eingesetzt werden, wenn die Verstorbene zu Hause gepflegt worden ist. Etwas anderes gilt nur für Heimbewohner und Pflegekräfte des Heims. Solange die Verstorbene nicht im Heim lebte, kann man sich die Mühe sparen, herauszufinden, ob die Bedachte die Pflegekraft war.
Ein Miterbe kann auch zugleich als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Über welchen Pflichtteil redet Ihr hier? Die Verstorbene war kinderlose Witwe und ihre Eltern leben wohl auch nicht mehr.
Es gibt also gar keine Pflichtteilsberechtigten

Zitat:
Wer das Anfechtet, wird vom Erbe ausgeschlossen! Sind das übliche Sätze?


Der Satz richtet sich an diejenigen, die im Testament genannt sind. Deine Oma ist sowieso enterbt, d.h. wenn sie das Testament anfechtet, dann kann ihr wegen der Klausel nichts passieren.

Insgesamt kann ich bisher nicht einmal ansatzweise einen Anfechtungsgrund erkennen.

Zitat:
Zur Not muss das Dokument analysiert werden oder die Schrift!


Klar kann man das machen. Habt Ihr denn eine Schriftprobe der Verstorbenen?

Zitat:
Dann sollte man die Polizei einschalten


Die macht nichts aufgrund derart vager Verdachtsmomente

Zitat:
am besten über einen Rechtsanwalt


Die Kosten dafür richten sich nach dem Streitwert, d.h. nach der Höhe des Erbes. Da kommt schnell ein 4-stelliger Betrag zusammen und wenn die Verstorbene reich war, kann das auch 5-stellig werden. Wenn die Verstobene z.B. ein Vemögen in Höhe von 200.000€ hinterlässt, dann kostet ein Anwalt für eine außergerichtliche Vertretung ca. 3.200€, wenn nichts dabei heraus kommt.

Zitat:
Wenn die Verdachtsmomente Substanz haben, wird das entsprechende Ermittlungen nach sich ziehen.


Die Substanz liegt aktuell nahe Null.

Zitat:
Unabhängig davon kann man das Testament aber auch selbst anfechten, wenn man gesetzlicher Erbe ist oder meint, in einem früheren Testament als Erbe bedacht worden zu sein.


Klar kann man das machen. Welcher Anfechtungsgrund könnte denn hier vorliegen? Theoretisch können das verschiedene sein, jedoch kann ich aus den bisherigen Ausführungen keinen Anfechtungsgrund erkennen, der sich auch nur ansatzweise gerichtsfest beweisen ließe.

Zitat:
Wenn Ich hilfe benötige und Fragen habe, erwarte Ich keinen Klug*******r, sondern Rat!


Meine Antwort war bewusst provokativ formuliert, da ich aktuell der Auffassung bin, das Ihr Euch in dem Thema völlig verrennt und am Ende dem verlorenen Erbe noch viel Geld, Ärger und Schweiß hinterherwerft.

Einen Rat, was ihr alles tun könnt, habe ich bewusst nicht gegeben, da ich der Auffassung bin, dass Euch das aktuell zwar ein Fünkchen Hoffnung lässt, aber am Ende den Frust über das verlorene Erbe noch erheblich ansteigen lässt.

Einen echten Ratschlag, wie man vorgehen könnte, gebe ich gerne, wenn denn die Anhaltspunkte für eine Anfechtung wenigstens etwas substantiierter wären.

Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, dass die Pflegekraft die Verstorbene bezüglich des Testamentes beeinflusst hat und es ggf. sogar diktiert hat. Und wenn sie dabei nicht völlig doof war, hat sie das Testament durch die Verstorbene schreiben lassen. Aber selbst wenn man das beweisen könnte, hilft das nicht.

Es gibt nur zwei Dinge, mit denen man so ein Testament kippen könnte:

1. Die Verstorbene war zum Zeitpunkt als sie das Testament geschrieben hat, nicht testierfähig
So etwas zu beweisen ist schon sehr schwierig, wenn man den Gesundheitszustand der Verstorbenen genau kannte. Ganz ohne Kenntnis des Gesundheitszustandes halte ich das für unmöglich.

2. Das Testament ist gar nicht von der Verstorbenen geschrieben worden
Auch da reicht die bloße Behauptung nicht um Ermittlungen der Polizei auszulösen und man begibt sich selbst schnell an den Rand einer strafbaren falschen Verdächtigung. Und wenn man zur Polizei geht und bei den Rückfragen ob man denn die Handschrift der Verstorbenen kennt oder ob man eine Handschriftenprobe hat beides mit Nein beantwortet, was meinst Du denn, was die Polizei dann macht? Hausdurchsuchung um an eine Handschriftenprobe zu gelangen? Bestimmt nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Audikingz1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok! Seh ich ein! Ich geb das so weiter und mal schauen wie Wir verbleiben! Vielen dank euch allen!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat:
Meine Oma hatte keinen Kontakt mehr mit den beiden!


Ihr wisst absolut nichts über die Frau, ihren Gesundheitszustand, ihre Lebensverhältnisse, ihr Umfeld, aber glaubt alles ist gefälscht weil sie eine "feine Frau" war die eurer Ansicht nach bestimmte Dinge nicht getan hätte (kariertes Papier, Schreibfehler)
und das sie mit 94 noch geistig fit genug war um ein Testament zu verfassen zweifelt ihr auch an.

1. schreibt es sich auf kariertem Papier besser, gerade mit 94
2. sind die Schreibfehler vielleicht gar keine Schreibfehler sondern werden völlig subjektiv von euch als solche erkannt (wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen)
3. Schrift passt zu einer Dame in diesem Alter. Sütterlin wird sie nicht mehr gekonnt haben.
4. Unterschriften passen nur bis zu einem gewissen Alter zum Gesamtschriftbild. Dürfte so ab den Jugendjahren anfangen auseinanderdriften.
5. Das ein Erbe gleichzeitig als Testamentsvollstrecker benannt wird ist üblich.

Die Verstorbene ist übrigens die Tante deiner Oma und es fragt sich natürlich warum die Oma plötzlich erben will wo doch jahrelang kein Kontakt Bestand und nicht gekümmert wurde?

Kleine Hexe



-- Editiert von Kleine Hexe am 11.01.2017 11:44

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Audikingz1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

(Editiert wegen Pampigkeit - wenn Sie in diesem Forum bleiben wollen, sollten Sie dringend Ihren Ton mäßigen!)

-- Editiert von Moderator am 11.01.2017 13:15

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