Guten Abend,
mein Vater ist verstorben und hinterlässt aus erster Ehe zwei volljährige Kinder sowie aus zweiter Ehe eine Ehefrau und ein minderjähriges Kind. Ein Testament existiert nicht. Da er in erster Linie Schulden hatte, schlagen die beiden Kinder aus erster Ehe die Erbschaft aus. Die Ehefrau (spricht nicht gut Deutsch, fühlt sich mit den Behördenangelegenheiten eher überfordert), weiß nicht so recht, was sie tun soll. Ich habe ihr geraten, das Erbe für sich und ihren Sohn auch auszuschlagen - es stellt sich allerdings die Frage, was mit seinem Auto (lief auf ihn) sowie mit dem kompletten Haushalt geschieht? Vor allem, da in den nächsten zwei Monaten ein Umzug ansteht - angenommen, sie schlägt das Erbe aus, dürfte sie dann überhaupt Sachen aus dem Haushalt wegschmeißen oder ist sie verpflichtet, alles aufzuheben? Kann sie es denn problemlos mitnehmen? Im Prinzip ist dabei nichts von Wert - normale Haushaltsgegenstände (Sofa, Betten, Schränke, Tische, Fotos ..). Im Falle der Erbausschlagung sind die nächsten Angehörigen seine Mutter bzw. seine Geschwister, die allerdings alle im Ausland leben.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank bereits im Voraus!
Erbrecht - Erbe ausschlagen / Verbleib Haushalt
10. Oktober 2017
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Frage vom 10. Oktober 2017 | 20:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht - Erbe ausschlagen / Verbleib Haushalt
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