Erbrecht Ausland, "Stiefkind"

10. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
newday
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbrecht Ausland, "Stiefkind"

Hallo,

vielleicht kennt jemand einen ähnlichen Fall und kann mir Tipps geben oder mir sagen, an wen ich mich wenden kann.

Ich habe mich im letzten Jahr von meinem Freund getrennt. Er ist Franzose und lebt in Frankreich in unserem gemeinsamen Haus. Wir haben eine Tochter, die seit der Trennung bei mir in Deutschland lebt.
Er hat eine neue Freundin, scheint etwas ernsteres zu sein, so dass sie sich jetzt bereit erklärt hat, meinen Teil des Hauses (und natürlich des darauf lastenden Kredits) zu übernehmen, weil ich gesagt habe, dass mir an dem Haus nichts liegt und ich weder materielle noch finanzielle Interessen daran habe. Alleine kann er es aber nicht halten.

Bis hierhin kein Problem. Mir geht allerdings durch den Kopf, dass die beiden evtl. eines Tages heiraten und sagen wir beispielsweise noch 2 Kinder bekommen.
Für den Fall, dass beide sterben, wäre es doch so, dass unsere gemeinsame Tochter nur den Pflichtteil ihres Vaters bekommt, die Kinder von meinem Ex und seiner Freundin je den Pflichtteil des Vaters und der Mutter und somit "mehr".
Dieses Haus ist das "Zuhause" unserer Tochter, sie ist dort groß geworden...daher wäre mir jetzt daran gelegen, dass unsere Tochter den gleichen Teil bekommt, wie ihre eventuellen zukünftigen Geschwister, dass also das Haus im Todesfall glatt durch (3) geteilt wird und jedes Kind das Gleiche bekommt.

Ist das generell möglich? Wenn ja wie? Reicht ein Testament (von seiner neuen Freundin oder von ihm, bzw. beiden zusammen)? Oder kennt jemand eine andere Möglichkeit, bzw. einen Ansprechpartner? Für mich gestaltet sich das alles ziemlich kompliziert, weil es halt auch grenzüberschreitend ist und ich nicht wirklich weiss, an wen ich mich wenden soll.

Mein Ex ist übrigens mit meiner Überlegung grundsätzlich einverstanden, hat sich seinerseits erkundigt und mir mitgeteilt, dass wohl nur die Möglichkeit der Adoption (durch die neue Frau) besteht, bzw. eine Lebensversicherung auf den Namen unserer gemeinsamen Tochter, in Höhe des Betrages der mir vom Haus zustehen würde, damit sie eine Sicherheit hat. Beides sagt mir nicht wirklich zu, Adoption steht ausser Frage und die LV gefällt mir deswegen nicht, weil es mir ja um das Haus an sich geht und nicht nur um eine rein finanzielle Absicherung.

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!
Bei Rückfragen, einfach raus damit, ist vielleicht etwas durcheinander geschrieben, nicht ganz einfach, das alles so in Worte zu fassen...

Danke im Voraus
Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das französische Erbrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen Erbrecht. Speziell kennt das französische Erbrecht keinen Pflichtteil im deutschen Sinn, sondern schränkt vielmehr die Testierfreiheit erheblich ein. Das führt allerdings im Ergebnis dazu, dass leibliche Kinder nach französischem Erbrecht deutlich besser gestellt sind im Vergleich zum deutschen Erbrecht.

Wenn man in google die Stichworte "Erbrecht Frankreich Pflichtteil" eingibt, dann stößt man bereits auf umfassende Informationen. Eine Beratung sollte durch einen Anwalt erfolgen, der umfangreiche Kenntnisse im französischen Erbrecht hat.

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2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12312.11.2010 11:17:07
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
newday
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Wenn die 1. Tochter das ganze bzw. den grössten Anteil am Haus erben soll, dann darf die TE ihren Anteil einfach nicht weiter verkaufen.


Sie soll weder das ganze Haus, noch den größten Anteil davon bekommen, sondern lediglich den gleichen Anteil wie Ihre evtl. zukünftigen (Halb-)geschwister.

quote:
Man kann sich nicht heute den 50%Anteil auszahlen lassen, die Kreditschulden loswerden und dann noch Jahrzehnte später gegenüber einer Fremden darüber bestimmen wollen.


Wo steht, dass ich mir etwas auszahlen lassen will? In meinem Eintrag habe ich erwähnt, dass ich keinerlei finanzielle Interessen an diesem Haus habe. Ich werde den Beiden meine Haushälfte quasi "schenken" und möchte im Gegenzug nur, dass für die gemeinsame Tochter der gleiche Erbteil gesichert ist, wie für die Anderen.

quote:
@Anton
Aber genau das will die TE nicht. Sie will alles.

Sie will jetzt keine Kredite fürs Haus mehr abzahlen, den Kaufpreis daraus nach Belieben für sich verwenden, aber gleichzeitig das Erbrecht am verkauften Anteil für die Tochter .


Siehe oben. Genau lesen und evtl. nachfragen kann helfen, nicht einfach etwas heraus zu lesen und zu behaupten, was niemals geschrieben wurde....

Ansonsten Danke für die bisherigen Reaktionen.
Scheint alles ziemlich kompliziert. Ich werde wohl doch in den sauren Apfel beissen und mir einen Anwalt suchen müssen...

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-- Editiert am 10.11.2010 21:57

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