3 Kinder als Erben
Kind 1 hat jahrzehntelang in Haus des Erblassers für geringe Miete gewohnt,
Miete für das Haus wäre eigentlich deutlich höher gewesen, daher erfolgte
monatliche Überweisung eines Ausgleichbetrages an 2 übrige Kinder auf
freiwilliger Basis des Erblassers, da Kind 1 so günstig gewohnt hat.
Muß nun nach Versterben des Erblassers diese Summe verechnet werden,
d.h. die Summe die Kinder 2 und 3 vom Erblasser monatlich erhalten haben,
dem Kind 1 als Ausgleich gutgeschrieben werden? Dann hätte Kind 1 ja zweimal den
Vorteil?
Erbrecht Ausgleich?
22. April 2015
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Frage vom 22. April 2015 | 15:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht Ausgleich?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. April 2015 | 15:49
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Geschenke der Eltern sind auch nach dem Tod der Eltern immer noch Geschenke.
Ausnahme: wenn ein Pflichtteilsergänzungsanspruch existiert: http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html
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