Hallo,
mein Großvater ist vor 9 Moanten verstorben, dadurch ist laut Erbvertrag die Hälfte des Vermögens auf meine Großmutter und die andere Hälfte auch meinen Vater und seine Schwester (meine Tante) übergegangen. Nun hat sich vor kurzem herausgestellt, dass meine Tante die Verwaltung des Bankkontos meiner Großmutter übernommen hat, da diese seit einigen Monaten an (noch leichter) Demenz erkrankt ist. Zudem hat meine Tante vor einigen Wochen einen nicht unerheblichen Teil des Vermögens meiner Großmutter sich schenken lassen, indem sie meine (demente) Großmutter zum Notar geschleift hat und somit für meinen Vater nichts mehr übrig bleibt an wirklichen Vermögenswerten. Wir kommen aus einer mittelständischen Unternehmerfamilie in der von Anfang an mit offenen Karten gespielt wurde und von vornherein das Erbe (durch den Erbvertrag meines Großvaters) geklärt war, bis meine Großmutter - mehr oder weniger freiwillig - meiner Tante alle Vermögenswerte abgenommen hat.
Nun ist meine Frage: Kann man dagegen vorgehen? Kann man irgendwie die Demenz dazu nutzen, den Übertrag rückgängig zu machen?
Bitte Helfen Sie mir! Es eilt..
Erbrecht, Erbrecht+Kind, Testament, Schenkung, Demenz
13. September 2015
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Frage vom 13. September 2015 | 23:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht, Erbrecht+Kind, Testament, Schenkung, Demenz
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 14. September 2015 | 10:05
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Durch den Erbvertrag könnte die Verfügungsgewalt der Großmutter über das Vermögen eingeschränkt sein, das können wir hier aber wohl nicht im Detail klären, das ist ein Fall für einen Anwalt.
Hinzu kommt, dass je nach Grad der Demenz der Großmutter die Schenkung an die Tante nichtig sein könnte. Es passt aus meiner Sicht nicht recht zusammen, dass man auf der einen Seite wegen beginnender Demenz die Verwaltung des Vermögens an einen Dritten abgibt, sich zum anderen aber dennoch in der Lage sieht, eine solch umfangreiche Schenkung vorzunehmen. Aber auch diese Prüfung wäre eine Sache für einen Anwalt. Auch im Hinblick darauf, ob hier evtl. eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist.
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