Erbgemeinschaft - muss man mich informieren und um Einverständnis fragen ?

29. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
sakurareika
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbgemeinschaft - muss man mich informieren und um Einverständnis fragen ?

[color=blue]Von meiner Oma habe ich Land geerbt. Weil ich aber nicht dort wohne habe ich meinen Vater als Miteigentümer eintragen lassen.
Meine Frage: wenn auf dem Land etwas verändert, oder durch Dritte genutzt wird,
muß man mich informieren und um Einverständnis fragen ?[/color]


-- Editiert am 29.09.2010 15:50

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sakurareika
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Leute ,
ist hier niemand in diesem Forum der sich in meiner Angelegenheit auskennt und mir einen Tipp geben kann ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sakurareika
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

[color=blue]HILFE bitte[/color]

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Die Frage beantwortet sich doch von selbst:
Wenn du Eigentümerin bist, darf da ohne deine Zustimmung nichts passieren.
Wenn dein Vater ebenfalls Eigentümer ist, übrigens auch nicht ohne seine Zustimmung.
Wenn ihr euch nicht einig seid, passieert eben nichts.
Wenn dein Vater eine entsprechende Vollmacht von dir hat, muss dich natürlich niemand mehr informieren, dann handelt er in deinem Namen.

Wenn du vielleicht genauere Informationen willst, was du unternehmen kannst, musst du "meinen Vater als Miteigentümer eintragen lassen" mal näher spezifizieren: GBR oder prozentualer ideeler Anteil? Irgendwelche Bedingungen, Vollmachten oder Nebenabreden? Grundbucheintrag ist schon erfolgt oder Auflassung oder alles nur in Planung?

Was genau ist eigentlich dein Problem, dessentwegen du fragst?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sakurareika
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

[color=blue]Danke für deine Zeilen.
Mein Problem ist, dass mein Bruder der dort wohnt und schon Haus und Hof besitzt (von meinen Vater),und wie ich erfahren habe das Grundstück dass ich von meiner Oma geerbt habe gewerblich nutzt und es auch bauliche Veränderungen vorgenommen wurden.
Jedoch wurde ich darüber nicht informiert.
Nun bin ich natürlich entäuscht .[/color]

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen