Erbfolge und Bestattungskosten

21. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
Erbfolge und Bestattungskosten

Hallo,

folgende Personen existieren in diesem Scenario:

Herr X
Kind von Herrn X
Schwester von Herrn X
Kind von Schwester

Keine Sonstigen Verwandten.

Herr X verstirbt. Er ist hoch verschuldet. Kind von X schlägt daher das Erbe aus.
1. Frage: Ist danach die Schwester von Herrn X Erbe? Wenn ja, wird diese auch ausschlagen.
2. Frage: Wie lange geht das so weiter? Ist dann das Kind von der Schwester (=Neffe vom Verstorbenen) Erbe und müsste demzufolge ausschlagen?

Zusatzfrage (gehört nicht zum Fall, nur rein interessehalber): Wie weit reicht denn diese Erfolgenkette? Wenn man lange genug sucht, hat ja jeder noch irgendwo einen entfernten Verwandten, selbst wenn es die Nichte der Tante vom Urgroßvater des Cousins ist.......

3. Frage: So, da alle das Erbe ausschlagen, wer ist dann für die Bestattungskosten zuständig? Es sei Gewiss, dass sowohl das Kind als auch die Schwester von X am Existenzminimum leben und kein Erspartes haben und sich die Beerdigung definitiv nicht leisten können. Erst das Kind der Schwester (=Neffe), der ja aber auch ausschlägt, wäre in der Lage die Beerdigung zu bezahlen. Er hat aber kaum Kontakt zum Verstorbenen gehabt und sieht das irgendwie nicht ein...Müsste er trotz ausschlagung zahlen, bloss weil er es könnte?

4. Frage: Ich habe mal davon gehört, dass das Sozialamt die Beerdigung bezahlt, wenn es kein anderer kann, der zahlen müsste. Wo hört denn diese Kette der Zahlungsverpflichtung auf? Beim Kind, welches nicht zahlen kann? Kann es dann das Sozialamt bitten zu zahlen? Oder nimmt dieses regress beim solventen Neffen?


Danke,
Schalkefan







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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
1. Frage: Ist danach die Schwester von Herrn X Erbe?

Ja.

Zitat:
2. Frage: Wie lange geht das so weiter? Ist dann das Kind von der Schwester (=Neffe vom Verstorbenen) Erbe und müsste demzufolge ausschlagen?

Ja.

Zitat:
Zusatzfrage (gehört nicht zum Fall, nur rein interessehalber): Wie weit reicht denn diese Erfolgenkette? Wenn man lange genug sucht, hat ja jeder noch irgendwo einen entfernten Verwandten, selbst wenn es die Nichte der Tante vom Urgroßvater des Cousins ist.......

Das geht so lange weiter, bis keine Verwandten mehr auffindbar sind.

Zitat:
3. Frage: So, da alle das Erbe ausschlagen, wer ist dann für die Bestattungskosten zuständig?

Das regeln die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer - ist also nicht bundesweit einheitlich.
Wenn alle Erben ausschlagen, dann trifft es im Regelfall die nächsten Angehörigen. Wer als "nächste Angehörige" zählt und welche Prioritätsreihenfolge gilt, ist (wie erwähnt) nicht bundeseinheitlich.

Zitat:
4. Frage: Ich habe mal davon gehört, dass das Sozialamt die Beerdigung bezahlt, wenn es kein anderer kann, der zahlen müsste. Wo hört denn diese Kette der Zahlungsverpflichtung auf?

Die Kette hört dann auf, wenn keiner der "nächsten Angehörigen" zahlen kann.

In NRW gehören zu den nächsten Angehörigen in der Reihenfolge "Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder"
D.h. wenn alle Erben ausschlagen, wird zuerst an das Kind herangetreten. Sollte dies nicht solvent sein, trifft die Zahlungspflicht dann anschließend die Schwester. Ist die Schwester auch nicht solvent, springt das Sozialamt ein, denn das Kind der Schwester gehört nicht mehr zu den zahlungpflichtigen nächsten Angehörigen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Danke, das hat mir sehr geholfen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Wie weit reicht denn diese Erfolgenkette?


Es ist zwar richtig, dass die Erbfolgenkette auch bis zu Erben 4. oder 5. Ordnung oder noch höherer Ordnungen reicht. In der Praxis sucht bei einem überschuldeten Erbe aber niemand nach so weit entfernten Verwandten. Es bringt niemandem etwas, wenn entfernte Verwandte gesucht und gefunden werden nur um dann festzustellen, dass diese auch ausschlagen.

In der Praxis hört die Suche nach weiteren Erben daher häufig schon dann auf, wenn alle Erben 1. Ordnung (Kinder, Enkel) ausschlagen, spätestens wenn auch die Erben 2. Ordnung (Eltern, Geschwister und deren Kinder) ausschlagen.

1x Hilfreiche Antwort

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