Erbfolge - kein Testament

4. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)
Erbfolge - kein Testament

Hallo,

bislang war ich nur als Leser hier unterwegs.
Nun muss ich aus traurigem Anlass selbst mal eine Frage stellen.

Opa liegt im Krankenhaus im Koma. Man muss damit rechnen, dass er ablebt, ohne vorher das Bewusstsein wieder zu erlangen.
Es gibt keine Testament.
Opa ist verheiratet mit Oma.
Oma und Opa haben drei Kinder (K1, K2, K3).
K1 hat drei Kinder, die Enkel E1 bis E3
K2 hat zwei Kinder, die Enkel E4 und E5
K3 ist kinderlos.
Alle Enkel sind noch minderjährig.

Es würde die gesetzliche Erbfolge eintreten.
D.h. Oma erbt 1/2. K1 bis K3 jeweils 1/6.

Nun sind sich aber alle einig, dass Oma alles bekommen soll. Opa hätte das auch so gewollt.

Müssen K1 bis K3 förmlich ausschlagen?
Müssen K1 und K2 auch für die Enkel (E1 bis E3 bzw. E4 und E5) förmlich ausschlagen?

Oder ist es so, dass Oma und K1 bis K3 zunächst eine Erbengemeinschaft bilden und im Rahmen der Aufteilung des Erbes K1 bis K3 alles (relativ formlos) Oma überlassen könnten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn sich die 3 Kinder einig sind und keiner auf das Erbe angewiesen ist (z.B. als Hartz 4-Empfänger), dann würde ich garnichts tun. sondern einfach das Erbe nicht anrühren und Oma überlassen.
Das kann man auch per notariellem Erbauseinandersetzungsvertrag machen, dann ist es juristisch wasserdicht.

Sollte eine Immobilie vorhanden sein, dann könnte es zweckmäßig sein, hier die Erbengemeinschaft bestehen zu lassen. Dadurch haben dann alle Kinder Mitspracherecht, wenn hier Entscheidungen getroffen werden müssen.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

Alle Kinder sind im Berufsleben, in dem Sinne also nicht auf eine Erbschaft angewiesen.
Am nötigsten hätte es eben Oma, da ihre Rente klein ist und Opas Rente (wenn der Fall des Falles eintritt) ja wegfällt.
Deshalb würden alle Kinder zugunsten von Oma verzichten.

Meine Unsicherheit kommt daher, dass ich der Meinung bin, dass ja die Enkel in der Erbfolge nachrücken würden, falls die Kinder verzichten (zumindest bei K1 und K2; K3 ist kinderlos).

Zur (potenziellen) Erbmasse gehört das selbst genutzte Einfamilienhaus von Oma und Opa, wobei ich nicht genau weiß, ob es im Grundbuch Opa alleine oder beiden zusammen gehört.

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Auf jeden Fall braucht ihr nichts überstürzen. Wartet jetzt erst mal ab was passiert, und lasst dann Oma Zeit, sich in die neue Situation einzufinden. Dann kann man ja alles in Ruhe besprechen, und eine gemeinsame Lösung finden.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Deshalb würden alle Kinder zugunsten von Oma verzichten.
Das ist ein Trugschluss - man kann nicht zu Gunsten einer bestimmten Person auf das Erbe verzichten. Es gilt die gesetzliche Erbfolge.



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