Hallo, der Verstorbene (Vater meiner Frau) hat 1950 eine Kriegerwitwe mit zwei Kindern geheiratet.
Diese trugen nie den Namen des Verstorbenen, wohnten jedoch alle zusammen in einer Familie.
Mit der Kriegerwitwe (Mutter meiner Frau) hat er dann drei Kinder gezeugt.
Von der Mutter meiner Frau, wurde er nach 20 Jahren geschieden und hat 1972 erneut geheiratet.
Nach seinem Tot (2004) bekam seine 2. Ehefrau, die Hälfte und ein Viertel des damaligen Vermögens.
Seine 3 leiblichen Kinder und die 2 angeheirateten Halbgeschwister, das verbleibende Viertel.
Es war kein Testament vorhanden.
Wurde das damals so korrekt abgehandelt?
Wären die beiden Halbgeschwister 2004 evtl. nicht erbberechtigt gewesen?
Für etwas Aufklärung meinerseits, meinen Dank im voraus.
+ + +
Erbfolge bei 2 angeheirateten Kindern aus erster Ehe und 3 leibliche Kinder
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Nach seinem Tot (2004) bekam seine 2. Ehefrau, die Hälfte und ein Viertel des damaligen Vermögens.
Die 2. Ehefrau erbt die Hälfte des Vermögens ihres Ehemannes. Ihr eigenes Vermögen behält sie natürlich. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt aber die Vermögenstrennung, so dass der Ehefrau nicht zwingend die Hälfte des gemeinsamen Vermögens gehört hat.
Zitat:Seine 3 leiblichen Kinder und die 2 angeheirateten Halbgeschwister, das verbleibende Viertel.
Gesetzlich erbberechtigt sind nur leibliche Kinder. Die angeheirateten Kinder erben daher nur dann, wenn sie adoptiert wurden.
Wurde denn damals kein Erbschein beantragt? Oder wie ist es zu dieser Aufteilung gekommen?
Hallo, die 2. Ehefrau wußte wohl nicht, dass der Erblasser nur 3 leibliche Kinder hatte - und die beiden älteren Halbgeschwister wohl irrtümlich, auf dem Amtsgericht, mit angab.
Die Frage ob sie adoptiert wurden, kann heute niemand mehr beantworten.
Jedoch, müßten diese dann nicht auch den Namen des Adoptiv-Vaters tragen?
Sie hatten aber immer den Namen ihres leiblichen Vaters - beide leben auch nicht mehr.
Gruß + + +
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Zitat:Hallo, die 2. Ehefrau wußte wohl nicht, dass der Erblasser nur 3 leibliche Kinder hatte - und die beiden älteren Halbgeschwister wohl irrtümlich, auf dem Amtsgericht, mit angab.
Durch eine bloße Angabe gegenüber dem Nachlassgericht wird man nicht automatisch Erbe.
Zitat:Jedoch, müßten diese dann nicht auch den Namen des Adoptiv-Vaters tragen?
Nein.
Wo und wie könnte man in Erfahrung bringen, ob die beiden "fremden" Halbgeschwister adoptiert wurden, obwohl die beiden einen anderen Namen trugen, als der Erblasser?
Es leben nur noch zwei leibliche Kinder.
Müssten in den Unterlagen der verstorbenen Halbgeschwister, irgend ein Hinweis auf eine Adoption zu finden sein?
Die Familie lebte damals und bis heute im Westen.
Standesamt der Eltern?
Gruß + + +
Zitat:Müssten in den Unterlagen der verstorbenen Halbgeschwister, irgend ein Hinweis auf eine Adoption zu finden sein?
Dann steht der Adoptivater in der Geburtsurkunde.
Geburtsurkunde?
Da gab es doch den "späteren Adoptiv-Vater" noch nicht in der Familie.
Oder sollte das nachträglich in die Geburtsurkunden nachgetragen bzw. eingetragen werden?
-- Editiert von Renate50 am 16.09.2018 01:02
-- Editiert von Renate50 am 16.09.2018 01:14
Zitat:Oder sollte das nachträglich in die Geburtsurkunden nachgetragen bzw. eingetragen werden?
Ja-
Zitat:
Wären die beiden Halbgeschwister 2004 evtl. nicht erbberechtigt gewesen?
+ + +
Nur der Vollständigkeit halber: Selbst WENN die Halbgeschwister damals nicht erbberechtigt gewesen wären, wären die Ansprüche an diese in der Zwischenzeit in jedem Fall verjährt.
Hallo,
danke für euere Hinweise, dieses Thema kann ich beenden.
Die beiden Halbgeschwister waren nicht adoptiert worden.
Gruß
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