Erbfolge bei 2 angeheirateten Kindern aus erster Ehe und 3 leibliche Kinder

15. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Renate50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge bei 2 angeheirateten Kindern aus erster Ehe und 3 leibliche Kinder

Hallo, der Verstorbene (Vater meiner Frau) hat 1950 eine Kriegerwitwe mit zwei Kindern geheiratet.
Diese trugen nie den Namen des Verstorbenen, wohnten jedoch alle zusammen in einer Familie.
Mit der Kriegerwitwe (Mutter meiner Frau) hat er dann drei Kinder gezeugt.
Von der Mutter meiner Frau, wurde er nach 20 Jahren geschieden und hat 1972 erneut geheiratet.
Nach seinem Tot (2004) bekam seine 2. Ehefrau, die Hälfte und ein Viertel des damaligen Vermögens.
Seine 3 leiblichen Kinder und die 2 angeheirateten Halbgeschwister, das verbleibende Viertel.
Es war kein Testament vorhanden.
Wurde das damals so korrekt abgehandelt?
Wären die beiden Halbgeschwister 2004 evtl. nicht erbberechtigt gewesen?
Für etwas Aufklärung meinerseits, meinen Dank im voraus.
+ + +

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Nach seinem Tot (2004) bekam seine 2. Ehefrau, die Hälfte und ein Viertel des damaligen Vermögens.


Die 2. Ehefrau erbt die Hälfte des Vermögens ihres Ehemannes. Ihr eigenes Vermögen behält sie natürlich. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt aber die Vermögenstrennung, so dass der Ehefrau nicht zwingend die Hälfte des gemeinsamen Vermögens gehört hat.

Zitat:
Seine 3 leiblichen Kinder und die 2 angeheirateten Halbgeschwister, das verbleibende Viertel.


Gesetzlich erbberechtigt sind nur leibliche Kinder. Die angeheirateten Kinder erben daher nur dann, wenn sie adoptiert wurden.

Wurde denn damals kein Erbschein beantragt? Oder wie ist es zu dieser Aufteilung gekommen?

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#2
 Von 
Renate50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, die 2. Ehefrau wußte wohl nicht, dass der Erblasser nur 3 leibliche Kinder hatte - und die beiden älteren Halbgeschwister wohl irrtümlich, auf dem Amtsgericht, mit angab.
Die Frage ob sie adoptiert wurden, kann heute niemand mehr beantworten.
Jedoch, müßten diese dann nicht auch den Namen des Adoptiv-Vaters tragen?
Sie hatten aber immer den Namen ihres leiblichen Vaters - beide leben auch nicht mehr.
Gruß + + +

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Hallo, die 2. Ehefrau wußte wohl nicht, dass der Erblasser nur 3 leibliche Kinder hatte - und die beiden älteren Halbgeschwister wohl irrtümlich, auf dem Amtsgericht, mit angab.

Durch eine bloße Angabe gegenüber dem Nachlassgericht wird man nicht automatisch Erbe.
Zitat:
Jedoch, müßten diese dann nicht auch den Namen des Adoptiv-Vaters tragen?

Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Renate50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo und wie könnte man in Erfahrung bringen, ob die beiden "fremden" Halbgeschwister adoptiert wurden, obwohl die beiden einen anderen Namen trugen, als der Erblasser?
Es leben nur noch zwei leibliche Kinder.
Müssten in den Unterlagen der verstorbenen Halbgeschwister, irgend ein Hinweis auf eine Adoption zu finden sein?
Die Familie lebte damals und bis heute im Westen.
Standesamt der Eltern?
Gruß + + +

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Müssten in den Unterlagen der verstorbenen Halbgeschwister, irgend ein Hinweis auf eine Adoption zu finden sein?

Dann steht der Adoptivater in der Geburtsurkunde.

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#6
 Von 
Renate50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Geburtsurkunde?
Da gab es doch den "späteren Adoptiv-Vater" noch nicht in der Familie.
Oder sollte das nachträglich in die Geburtsurkunden nachgetragen bzw. eingetragen werden?

-- Editiert von Renate50 am 16.09.2018 01:02

-- Editiert von Renate50 am 16.09.2018 01:14

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Oder sollte das nachträglich in die Geburtsurkunden nachgetragen bzw. eingetragen werden?

Ja-

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von Renate50):

Wären die beiden Halbgeschwister 2004 evtl. nicht erbberechtigt gewesen?
+ + +


Nur der Vollständigkeit halber: Selbst WENN die Halbgeschwister damals nicht erbberechtigt gewesen wären, wären die Ansprüche an diese in der Zwischenzeit in jedem Fall verjährt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Renate50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für euere Hinweise, dieses Thema kann ich beenden.
Die beiden Halbgeschwister waren nicht adoptiert worden.
Gruß

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