Erbengemeinschaft - wie eine zufriedenstellende Einigung erziehen und Erbkrieg vermeiden?

13. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbengemeinschaft - wie eine zufriedenstellende Einigung erziehen und Erbkrieg vermeiden?

Hallo,

wenn innerhalb einer Erbengemeinschaft ein Erbe auf die Pflichtteilsquote gesetzt ist, mit den Miterben verfeindet ist, und im Gegensatz zu ihnen nicht die Immobilien bewohnt, die zum Erbe gehören, ist es sicher alles andere als eine gute Ausgangssituation. Gibt es trotzdem Möglichkeiten und Wege, einen zufriedenstellende Einigung zu erziehen, sein Recht zu bekommen und einen "Erbkrieg" zu vermeiden? Ich würde mich über Tips freuen.

Viele Grüße

Isa

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Peter Trautmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Isa

Wenn ich das richtig interpretiere, bist Du als Erbe auf das Pflichtteil gesetzt worden.

Ich gehe davon aus, dass in Deinem Fall ein Testamt bestand, in dem dies entsprechend geregelt wurde.

Geht man den Wurzeln des Erbrechts nach, so gilt das Verfügte des Erblassers. Er wollte es halt nun mal so.

Nachdem kein gutes Verhältnis mit den anderen Erben besteht, wird man um eine Erbschaftsauseinandersetzung nicht drum herum kommen.

Es besteht natürlich die Möglichkeit, die Erben auf ihre moralischen Pflichten (Ausgleichsschaffung) hinzuweisen.
Dennoch bin ich der Meinung, dass es rechtlich so klar geregelt ist, dass ein Testament, wenn es nicht anzuzweifeln ist, seine Gültigkeit behält. D.h. in Deinem Falle muss man sich dem Willen des Erblassers beugen.

Die Frage der Höhe des Pflichtteils und ob ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen, dürften in Deinem Fall von besonderem Interesse sein -- vermute ich mal.

Gruß

Peter Trautmann

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Isa,
in einer von Ihnen beschriebenen Konstellation ist es sicher sinnvoll die Erbauseinandersetzung zu betreiben. Ansonsten sehen Sie in der angespannten Atmosphäre mit den Miterben bei der langlebigkeit einer Immobilie auf jeden Fall Streitigkeiten entgegen. Man braucht nur an anstehende Renovierungsarbeiten und deren Kosten zu denken. Lassen Sie sich bzgl. der Höhe Ihres Pflichtteils beraten. Dann können Sie entweder im Wege der "Auseinandersetzung" (was sehr nach Streit klingt aber nicht so sein muß) über einen Abfindungsbetrag einigen oder aber, wenn die Miterben dafür kein Geld haben, die Immobilie in Eigentumswohnungen umwandeln und möglicher weise Alleineigentum an einer Wohnung erlangen. Auf jeden Fall sollte es Möglichekeiten geben gütlich auseinander zu kommen. Die Erbengemeinschaft unter den von Ihnen beschriebenen Umständen aufrechtzuerhalten, scheint nicht sehr sinnvoll.

Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Lieber Herr Trautmann, lieber Herr Matlach,

vielen Dank für Ihre Tips. Das Testatament anzufechten, hatte ich gar nicht in Betracht gezogen, insofern habe ich den Willen des Erblassers sehr wohl akzeptiert. Allerdings habe ich Schwierigkeiten, meinen Pflichtteil auch durchzusetzen. Er wurde im vorgeschalteten PKH-Verfahren nicht als Pflichtteilsanspruch, sondern als Erbeinsetzung auf Pflichtteilsquote interpretiert, so dass ich den Pflichtteil wohl nicht in Geld verlangen kann. Da ich nun nur mit einer kleinen Quote (1/6) Mitbesitzerin der Immobilie bin und die Gegenseite die Immobilie bewohnt, werden meine Miterben wahrscheinlich jeden Vorschlag zur Auseinandersetzung blockieren. Dennoch hoffe ich, es gibt irgendeine Möglichkeit, die ganze Sache auf faire Weise zu regeln.

Viele Grüße

Isa

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