Hallo,
habe eine etwas komplexere Frage zum Erbrecht und wollte mir eine Meinung anhören, damit ich beim Rechtsanwalt dann auch die richtigen Fragen stellen kann.
Nehmen wir an A, B und C besitzen in Erbengemeinschaft ein altes Haus. Die Erblasserin (Mutter von A und B) ist bereits im Jahr 2003 verstorben. C ist der damalige Lebensgefährte der Erblasserin. Ob es neben der Immobilie samt Einrichtung noch Barvermögen gab, ist mir nicht bekannt.
Ab 2003 wohnten A und C gemeinsam in dem Haus. In dem Haus wurden kleine Renovierungsarbeiten durchgeführt, jedoch nichts großartig saniert.
2007 zog die neue Lebensgefährtin von C schließlich mit in das Haus, jedoch ohne Miete zu zahlen.
2009 zog C samt Lebensgefährtin und fast kompletter Einrichtung aus dem Nachlass aus. Es wurde damals im Streit ein Schreiben aufgesetzt á la "A behält den alten Toaster, die Couch...". Eine komplette Einbauküche, Waschmaschine, Wohnzimmer-, Esszimmer- und Schlafzimmereinrichtung die zu Lebzeiten der Erblasserin von der Erblasserin und C gemeinsam angeschafft wurden, bzw. von C alte Gegenstände ersetzt wurden (die nach meinem Wissen auch ins Eigentum der Erblasserin übergegangen sein müssten), wurden beim Auszug mitgenommen.
Im Jahr 2010 wurde von A und dessen Lebensgefährtin die Küche(Wert über 10.000 €) sowie im Jahr 2011 ein Zimmer kernsaniert.
Ebenfalls im Frühjahr des Jahres 2011 äußerte B den Gedanken, seinen Anteil des Erbes A durch eine Schenkung
zu übertragen. Damals war mein Einwand jedoch, dass hierfür vermutlich die Auseinandersetzung des Erbes erforderlich sei und man sich deshalb am besten gütlich mit C einige, damit A das Haus alleine übernehmen könne.
Im Herbst 2011 änderte B jedoch seine Meinung und wollte von A ausbezahlt werden. Er gehe von einem Verkehrswert von mindestens 100.000 € aus.
Daraufhin lies A das Haus über Beziehungen begutachten (es liegt kein schriftliches Gutachten vor). Heraus kam ein tatsächlicher Verkehrswert von ca. 35.000 €. Der Gutachter klärte uns darüber auf, dass uns von jedem Euro, den wir in das Haus gesteckt haben, nur noch 1/3 übrig haben, was natürlich sehr ärgerlich ist.
Außerdem wurde geraten sich entspannt zurückzulehnen und abzuwarten wie sich B bzw. C verhalten. Und das Haus bei einer eventuellen Teilungsversteigerung "geheim" zu ersteigern.
Seither gab es keine Neuigkeiten. Nun ist es aber so, dass einfach weitere Renovierungen notwendig sind. Das Haus wurde weit vor dem Jahr 1767 gebaut, in den 70er Jahren teilweise Kernsaniert und bedarf jetzt einer neuerlichen Sanierung. Auch die Fassade müsste dringend neu verputzt werden.
Da die Sanierungsarbeiten eigentlich von allen Erben zu gleichen Teilen getragen werden müssten, wurde im letzten Jahr nicht weitersaniert. So zu wohnen ist aber auch kein Zustand.
Besteht hier die Möglichkeit auf die Kostenübernahme von B und C zu verzichten und den Mehrwert, der durch die Sanierung entstanden ist, auf den Anteil von A anzurechnen? Wenn ja, was muss man hierzu machen?
Wenn nein, welche Möglichkeiten gibt es für A dennoch? Eine Erbauseinandersetzung kommt aufgrund der derzeit angespannten Situation leider nicht in Frage.
Im gleichen Atemzug stellt sich auch noch die Frage, was mit dem Wert der Einrichtung passiert, die damals von C aus der Immobilie entfernt wurde?
Tut mir leid, dass es so lang geworden ist, aber vielleicht hat es ja jemand bis hierhin geschafft und hat eine tolle Idee für uns. Wir wollen keinen unnötigen Streit schüren, aber auf der anderen Seite auch hier unsere Lebensqualität verbessern, ohne Geld von den Miterben zu fordern oder ihnen etwas in den Rachen zu werfen.
Viele Grüße, Zyankalia
Erbengemeinschaft und Modernisierung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hier sollte über eine Teilungsversteigerung nachdedacht werden. Die kann auch von A alleine beantragt werden.
Schon so ein Antrag oder dessen Ankündigung wird erheblichen Druck auf B und C ausüben, einer gütlichen Einigung zuzustimmen.
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Danke für die Antwort.
Eine Teilungsversteigerung, die durch A beantragt wird, kommt nicht in Frage. Davon hatte uns der Gutachter auch klar abgeraten. Es sollte hier sinnvollerweise darauf gewartet werden, bis einer der Miterben diese beantragt.
Die Frage ist lediglich, ob die Möglichkeit besteht mit den jetzigen Eigentumsverhältnissen (eventuell durch Zustimmung der Miterben) weiter zu renovieren, ohne dass die Wertsteigerung den Miterben zugute kommt.
Dachte da an einen Vertrag oder eine Vereinbarung in der die Wertfestsetzung zum Zeitpunkt X erfolgt und gleichzeitig festgehalten wird, dass eine entsprechende Wertsteigerung ab Zeitpunkt X eben auf Erben A übergeht.
Wenn ja, müsste so etwas notariell gemacht werden oder reicht eine einfache Vereinbarung aus.
Oder reicht es eigentlich sogar aus den Miterben beispielsweise per Mail mitzuteilen, dass man vorhat die Fassade zu sanieren und man gerne die Zustimmung möchte, dass man dies auf eigene Kosten machen kann und dann auch den Anspruch auf die Wertsteigerung hat? (natürlich nett und diplomatisch formuliert)
Das Ziel ist hier nicht eine Teilungsversteigerung durchzuführen und damit das Haus aufs Spiel zu setzen, denn schließlich bewohnen und sanieren wir das Haus ja.
Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee zu dem komplexen Thema
Liebe Grüße
Zyankalia
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