Erbengemeinschaft und Haus

11. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
melC10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbengemeinschaft und Haus

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Meine Eltern haben sich durch ein „Berliner Testament" gegenseitig als Erben eingesetzt. Erst nach dem Tod des Längstlebenden sollen die 3 Geschwister erben.

Zum Erbe gehört auch ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten. Das Haus wird z.Zt. vom Vater und 2 Geschwistern bewohnt.
Leider hat sich seit dem plötzlichen Tod der Mutter das Verhältnis zwischen den 3 Geschwistern negativ entwickelt.
Da jetzt schon Probleme bestehen, suche ich nach einem Lösungsweg, um größeren Streit oder Rechtsauseinandersetzungen zu vermeiden.

Kann z.B. mein Vater noch zu Lebzeiten eine Regelung treffen, die dann für alle Erben rechtsverbindlich ist.
z.B. wenn 2 der Geschwister das Haus übernehmen wollen und dann den 3. ausbezahlen oder falls keines der Geschwister das Haus übernehmen will, sich alle 3 auf einen Verkauf einigen müssen.

Wenn das möglich wäre, müsste dies der Vater dann schriftlich bei einem Rechtsanwalt oder Notar dokumentieren lassen?

Oder gibt es eine andere Lösung? Ich bin für jeden Rat dankbar.

Danke und viele Grüße



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Kann z.B. mein Vater noch zu Lebzeiten eine Regelung treffen, die dann für alle erben rechtsverbindlich ist.
Der Vater ist an das Testament gebunden und kann dies nicht mehr ändern (außer es steht ausdrücklich im Testament, dass der Überlebende Änderungen vornehmen kann).

z.B. wenn 2 der Geschwister das Haus übernehmen wollen und dann den 3. ausbezahlen oder falls keines der Geschwister das Haus übernehmen will, sich alle 3 auf einen Verkauf einigen müssen.

Da dies m.E. der "normalen" Vorgehensweise entspricht, muss dies nicht "angeordnet" werden. Wenn sich die Erben nicht einigen können, kann auf Auseinandersetzung geklagt werden oder die Teilungsversteigerung beantragt werden. Der Vater kann dies nicht einseitig ausschließen.

Es wäre möglich, dass sich alle Beteiligten zu Lebzeiten des Vaters einigen (wenn der Vater das wünscht). Es wäre z.B. möglich, das Haus in Eigentumswohnungen aufzuteilen und so jedem Kind eine Wohnung zukommen zu lassen.

Bei einem klassischen "Berliner Testament" ist der Überlebende Alleinerbe und kann die Erbfolge auf den Tod des Überlebenden nicht mehr ändern. Er kann allerdings frei über den Nachlass verfügen. Er könnte z.B. das Haus zu Lebzeiten verkaufen oder verschenken. Die Kinder erben den Nachlass, der beim Tod des Überlebenden vorhanden ist. Wenn das Haus nicht mehr zum Nachlass gehört, gehen die Kinder bzgl. des Hauses leer aus. Diese haben dann ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in bar.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
melC10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo cruncc1,

danke für die Antwort.
Die Idee mit der Aufteilung in Eigentumswohnungen hatte ich noch zu
Lebzeiten meiner Mutter. Leider wurde dies von meinen Eltern stets
mißverstanden; sie dachten immer, man würde ihnen etwas wegnehmen.

Mir ist auch bewußt, dass mein Vater das Testament nicht abändern kann. Wenn er aber frei über seinen Nachlass verfügen kann, z.B.
Schenkung oder Verkauf, könnte er dann nicht auch bestimmen, dass
nach seinem Ableben eine friedliche Auseinandersetzung zwischen den
Geschwistern erfolgen soll und er z.B. seine Wunschvorstellungen
schriftlich festlegt?

Aufgrund bisheriger Erfahrungen habe ich einfach die Befürchtung,
dass sich meine Geschwister später gegen mich stellen und alles im Streit endet. Ich habe dies schon bei anderen Familien
miterlebt und würde mich davor gerne schützen.

Beste Grüße




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