Hallo,
meine LG ist in einer Erbengemeinschaft, die aus 5 Geschwistern besteht. Das Erbe besteht aus ein 8 Familienhaus.
Ein Erbe aus der Gemeinschaft ist durch Krankheit zum Pflegefall geworden. Seine Ehefrau hat ihn in ein Pflegeheim untergebracht.
Jetz wird von der Ehefrau verlangt, den Erbanteil anzufordern, damit die Heimkosten gedeckt sind. Zuschüsse werden vom Sozialamt abgelehnt, weil ein Erbanspruch an dem Haus besteht.
Bei der Jahresbilanz bleibt nur ein geringer Betrag über.
Das Haus ist noch mit einer größeren Hypothek belastet.
Ein Verkauf des Objektes ist total unrentabel und wird von den anderen Erben abgelehnt.
1. Wie wird die Erbabfindung berechnet?
2. Was hat das Sozialamt für Rechte?
3. Wie werden die Kosten aufgeteilt?
4. Kann das Sozialamt den Verkauf des Hauses verlangen?
5. Auf was muß man achten?
6. Wasst ein Erbauseinandersetzungsvertrag?
Für die Antworten im voraus besten Dank.
Mfg
Ostfriese
Erbengemeinschaft soll Erbe auszahlen!
5. Juli 2005
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Frage vom 5. Juli 2005 | 20:25
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbengemeinschaft soll Erbe auszahlen!
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. Juli 2005 | 10:02
Von
Status: Unbeschreiblich (47458 Beiträge, 16802x hilfreich)
Einen Anspruch auf Erbauszahlung gibt es in diesem Fall nicht. Das gilt sowohl für den Erben als auch für das Sozialamt.
Wenn jedoch keine Einigung erzielt werden kann, dann kann auf Antrag eines Erben eine Erbauseinandersetzung erfolgen.
Dabei wird dann das Haus einer Teilungsversteigerung unterzogen. Das Verfahren ist dem einer Zwangsversteigerung sehr ähnlich.
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