Erbengemeinschaft - kann meine Frau ihren Anteil vom Haus auf den Bruder übertragen?

13. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
admin45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft - kann meine Frau ihren Anteil vom Haus auf den Bruder übertragen?

Hallo,

zur Situation: Vater gestorben, Erbe Haus auf alle anderen übergegangen weil keiner das Erbe ausgeschlagen hat.
Mutter ist weggezogen mit der jüngsten Tochter, wollen nichts mehr mit dem Haus zutunhaben. 2 Geschwister wohnen in dem Haus (einer davon geistig behindert) der andere Möchte das Haus behalten. Der letzte Erbe: meine Frau, die möchte das Haus auch nicht.
Jetzt die Frage: kann meine Frau ihren Anteil vom Haus auf den Bruder übertragen? Wie genau geht man vor?
Zum Notar oder reicht auch ein normales schriftstück zum verzicht. Wie sieht es dann mit dem Grundbucheintrag aus?
Es soll kein Geld fliesen, einfach übertragen.

-----------------
" "

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Sie muss sowieso zum Notar, wenn ihrem Bruder ihren Anteil übereignet werden soll. Die Koste orientieren sich m. W. nach dem Wert der Sache, dann kommen noch die Kosten des Grundbuchamtes dazu. Das wäre dann eine Schenkung!? Vielleicht kann man auch einen Niesbrauch daraus machen (wissen andere hier sicher besser), aber auch dann geht es nicht ohne Notar.

-- Editiert von HeHe am 14.03.2008 12:58:18

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)

bei einer schenkung fallen evt. steuern an. wenn soviele erben da sind. könnte unter dem freibetrag liegen. freiberag ist der gleiche wie beim erben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7996 Beiträge, 4497x hilfreich)

Die Ehefrau kann nicht ihren Anteil am Haus an den Bruder übertragen, sondern nur den gesamten Erbteil (also auch Konten und Sparguhaben etc.)
Es müsste ein Erbteilsübertragungsvertrag beurkundet werden.
Die andere Möglichkeit wäre ein Erbauseinandersetzungsvertrag, den müssten aber alle Erben unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.683 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen