Erbengemeinschaft - gemeinsame Vertretung - Benachteiligung eines Mandanten

6. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kyra33
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbengemeinschaft - gemeinsame Vertretung - Benachteiligung eines Mandanten

Hallo,
ein Rechtsanwalt vertritt eine Erbengemeinschaft von fünf Erben. Der Rechtsanwalt vereinbart nur mit einem Erben, das Notarkosten von einem bestimmten Konto des Erblassers bezahlt wird (es gibt noch andere Konten), ohne sich mit den anderen Erben abzustimmen. Ist dieses nicht eine Benachteiligung der anderen Erben oder sogar ein Verstoß gegen das Merhheitsprinzip bei einer Erbengemeinschaft ?
Das Nachlassgericht möchte den Wert der Immobilie des Erblassers erfahren, der Rechtsanwalt pickt sich nur einen Erben der Erbengemeisnchaft raus und fordert ihn auf diesen Wert zu ermitteln !!
Ist das nicht auch einen Benachteiligung eines Mandanten ?
Wie seht ihr das ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Womit ist denn der Rechtsanwalt von der Erbengemeinschaft beauftragt worden?

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#2
 Von 
Kyra33
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo hh,
u.a. mit der Koordination mit den Gläubigern (Beerdigung, laufende Kosten für eine Eigentumswohnung etc.) aber auch die Erstellung von Wertermittlungsbögen für Nachlassgericht und Notar (für die Rechnung einer Erbscheinbeantragung).
M.e. müßte auch der Rechtsanwalt den Wert der Immobilie ermitteln da für die Wertermittlungsbogen der Immobilienwert benötigt wird oder wenigstens alle Erben beraten, dass z.B. ein Immobiliengutachter eingesetzt wird.
Aber sich genau den einen Mandanten rauszupicken, den Wert der Immobilie anzugeben, der den Rechtsanwalt auf gravierende Fehler in seinen Schreiben an die Banken hingewiesen hat, erscheint mir etwas willkürlich
Vor allem wüßte ich auch nicht, wie ich eine Wohnung bewerten sollte - und außerdem müßten das alle fünf Erben gemeinsam entscheiden.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

So richtig verstehe ich das Ganze nicht.

Warum beauftragt.der Rechtsanwalt einen Notar mit der Beantragung des Erbscheins? Warum macht er das nicht selbst?

Warum beauftragen die Erben einen RA damit, einen Notar zu beauftragen? Warum beauftragen sie den Notar nicht selbst?

Haben die Erben zu viel Geld?

Wie sollten der RA den Wert der Immobilie ermitteln? Die erforderlichen Angaben haben doch die Erben. Und statt diese Angaben mit Hilfe eines RA an das Nachlassgericht zu schicken, warum schicken die Erben die Informationen nicht direkt?

Der RA verlangt wahrscheinlich sehr hohe Gebühren dafür, dass er als Postbote beauftragt wurde.

Aber die Erben scheinen ja im Geld zu schwimmen, wenn sie für die Ermittlung des Immobilieneertes für Notar und Nachlassgericht ein Gutachten beauftragen wollen.

Normalerweise reicht die Angabe des Einheitswertes aus der Versicherungspolice für die Gebäudeversicherung. Und natürlich darf der RA den einen Erben anschreiben, von dem er glaubt, dass dieser die notwendigen Infos hat. Über den Wert kann die Erbengemeinschaft ohnehin nicht per Abstimmung beschließen.

-- Editiert von hh am 06.10.2018 23:43

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#4
 Von 
Kyra33
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

sorry, wenn das falsch rüberkam:
- Erbschein wurde von den Erben beim Notar beantragt
- bloß der gesamte Schriftverkehr wie Rechnungen, Wertermittlungsbögen laufen über den Rechtsanwalt, damit diese von ihm zentral zentral bearbeitet werden, (weil keiner der Erben die Sache für die anderen übernehmen möchte)
- wieso soll ein Erbe denn den Wert einer Immobilie kennen ? (es gibt keine Unterlagen wie Versicherungspolice etc der Wohnung),
- da keinem der Erben Infomationen über die Wohnung vorliegen, was der Rechtsanwalt auch weiß, ist es m.E reine Willkür einen Erben, sogar unter Fristsetzung auffzufordern, den Wert zu ermitteln. Da ein Rechtsanwalt alle seiner Mandanten gleich behandeln muss, hätter er m.E. alle Erben gemeinsam dazu auffordern können.
übrigens, danke, dass du mir hilfst !

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Da ein Rechtsanwalt alle seiner Mandanten gleich behandeln muss, hätter er m.E. alle Erben gemeinsam dazu auffordern können.

Hat denn jeder einzelne Erbe dem Rechtsanwalt ein Mandat erteilt oder wurde das Mandat durch die Erbengemeinschaft erteilt?

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#6
 Von 
Kyra33
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo cruncc1,
gute Frage, der Vertrag wurde mit einem Erben geschlossen, aber in dem Schreiben des Rechtsanwalts steht drin dass er die Erben gemeinsam vertreten wird. Eine Vollmacht und Kostenübernahme wurde dann mit jeden der vier anderen Erben einzeln beschlossen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
- bloß der gesamte Schriftverkehr wie Rechnungen, Wertermittlungsbögen laufen über den Rechtsanwalt, damit diese von ihm zentral zentral bearbeitet werden, (weil keiner der Erben die Sache für die anderen übernehmen möchte)


Damit bestätigt sich mein Eindruck, dass hier eine besonders teure Variante eines Postboten gewählt wurde. Die Deutsche Post verlangt für so einen Dienst nur wenige Euro und nicht wie der Rechtsanwalt wenige tausend Euro.

Zitat:
- wieso soll ein Erbe denn den Wert einer Immobilie kennen ? (es gibt keine Unterlagen wie Versicherungspolice etc der Wohnung),


Und woher soll der Rechtsanwalt den Wert kennen?

Natürlich könnte er dafür einen Gutachter beauftragen. Aber auch das würde etwa das 100-fache des tatsächlich erforderlichen Aufwandes kosten.

Zitat:
Da ein Rechtsanwalt alle seiner Mandanten gleich behandeln muss, hätte er m.E. alle Erben gemeinsam dazu auffordern können.


Und was soll so etwas bringen, außer dass dabei aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird?

Zitat:
Da ein Rechtsanwalt alle seiner Mandanten gleich behandeln muss, hätter er m.E. alle Erben gemeinsam dazu auffordern können.


Achso, also damit nicht nur der eine Erbe 30 Min. in die Schätzung des Wertes der Immobilie investiert, sondern auch alle anderen ebenfalls 30 Min. investieren müssen, um dann anschließend stundenlang darüber zu diskutieren, wessen Schätzung denn die beste ist?

Die Vorstellung, dass durch die Einschaltung des Rechtsanwaltes weniger Aufwand auf die Erben zukommt und noch dazu dieser Aufwand auch noch gleichmäßig auf alle Erben verteilt wird halte ich für abwegig.

Erwarten würde ich, dass sich der zeitliche Aufwand für die Erben mindestens insgesamt gesehen erhöht und der finanzielle Aufwand sich sogar potenziert.

Bei penibler Gleichbehandlung aller Erben würde ich erwarten, dass jeder einzelne Erbe trotz oder sogar wegen der Einschaltung des RA einen höheren Aufwand hat als wenn er die Sache alleine erledigt hätte. OK, das wäre natürlich gerecht, allerdings völlig unwirtschaflich.

Zitat:
Da ein Rechtsanwalt alle seiner Mandanten gleich behandeln muss, hätter er m.E. alle Erben gemeinsam dazu auffordern können.


Wie kommst Du darauf, dass der RA alle seiner Mandanten gleich behandeln muss? Damit würde er wohl gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen.

Es steht den Erben natürlich frei, den Rechtsanwalt anzuweisen, so vorzugehen. Dann muss der RA nicht befürchten, dass ihm vorgeworfen wird, bei den Erben völlig unnötigen Aufwand erzeugt zu haben.

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#8
 Von 
Kyra33
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo hh,
natürlich hast du Recht, im Nachinein würde ich vieles anderes machen, und es ist ein sehr, sehr teuerer Postbote. Wir hatten uns erhofft, das durch Einschaltung eines Ra einiges einfacher wird (wurde es nicht, im Gegenteil :zoff: )
Bei einem widerspreche ich dir: wenn der Rechtsanwalt nur immer einen bestimmten Mandanten auffordert, für die anderen Informationen zu beschaffen, entsteht ein zeitlicher und finanzieller Nachteil dieses einen Mandanten (wobei mir auch die Rechtsgrundlage fehlt, das der Ra einen Mandanten auffordern kann, für die übrigen zu arbeiten - schließlich kann der nein sagen und der Ra schreibt dann den nächsten an usw. - das ist natürlich auch nicht wirschaftlich) - ich erwarte von einem Ra, dass er die Erben berät und allen mitteilt, dass diese sich untereinander verständigen sollen, wie der Wert ermittelt wird

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
ich erwarte von einem Ra, dass er die Erben berät und allen mitteilt, dass diese sich untereinander verständigen sollen, wie der Wert ermittelt wird


Und ich erwarte, dass der RA darüber aufklärt, dass eine grobe Schätzung reicht und wie man ganz einfach zu so einer groben Schätzung kommt.

Ein Blick in ein Internet-Immobilienportal und das Heraussuchen einer vergleichbaren Wohnung reicht da. Für so eine simple Sache dann alle Erben aufzufordern ist doch unsinnig. Im Zweifel schätzt das Nachlassgericht auf Basis von Baujahr, Wohnfläche, Grundstücksfläche usw. auch selbst.

Warum ein RA verpflichtet sein soll, einfache Auskünfte immer von allen Erben einzufordern, erschließt sich mir nicht. Und wie genau so etwas in der Praxis ablaufen soll ist mir ebenfalls nicht klar.

Zitat:
wenn der Rechtsanwalt nur immer einen bestimmten Mandanten auffordert, für die anderen Informationen zu beschaffen, entsteht ein zeitlicher und finanzieller Nachteil dieses einen Mandanten


Das bestreite ich gar nicht. Die Vorstellung, dass der RA die Sache kompliziert macht, indem er alle Fragen immer an jeden Erben stellt oder z.B. die Fragen reihum stellt halte ich jedoch für sehr naiv. Dass hier genau der Streit entsteht, der eigentlich vermieden werden sollte kann ich mir auch gut vorstellen.

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