Erbengemeinschaft - für die Nutzung des Hauses von meiner Schwester eine Entschädigung verlangen?

17. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Erbe77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft - für die Nutzung des Hauses von meiner Schwester eine Entschädigung verlangen?

Meine Schwester und ich haben zu unterschiedlichen Teilen von der Tante ein Haus geerbt, von dem meine Schwester vorher durch Erbkauf schon einen Teil besaß. Die Teilung ist nun 4/5 Anteil meine Schwester, 1/5 ich. Wir bilden somit eine Erbengemeinschaft und meine Schwester will/kann mich nicht auszahlen. Meine Schwester wohnt in dem Haus. Kann sie nun tun und lassen mit dem Haus was sie will oder muss sie mich fragen, wenn sie zB modernisieren oder umbauen möchte? Kann ich für die Nutzung des Hauses von meiner Schwester eine Entschädigung/Miete verlangen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Kann sie nun tun und lassen mit dem Haus was sie will oder muss sie mich fragen, wenn sie zB modernisieren oder umbauen möchte?
Nein, beide Eigentümer müssen sich einigen.

Kann ich für die Nutzung des Hauses von meiner Schwester eine Entschädigung/Miete verlangen?
Ja.

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#2
 Von 
Erbe77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo steht das paraphiert? Ich will nicht erst lang durch die Gerichte hetzen sondern hoffe, wenn ich es ihr schwarz auf weiß (in Gesetzen und Verordnungen) vorlege, dass sie dann zur Vernunft kommt. Sie hat schon gesagt, dass sie wesentlich mehr Stimmrecht hat als ich (wegen ihres größeren Anteils) und dass sie sich von mir nichts vorschreiben lässt. Stimmt das?

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#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Es kommt nicht auf die Anteile an, wenn man eine Erbengemeinschaft bildet.
Pro Kopf eine Stimme.

Aus dieser Stimmverteilung heraus ist es sinnvoll, dass sich eine Erbengemeinschaft "auseinandersetzt".
Das bedeutet, dass die Erben das Erbe so untereinander verteilen, dass nichts mehr im Gemeinschaftseigentum bleibt.

Mal so gefragt: Was machst Du mit einem 1/5 ines Hauses?
Wäre es für Dich nicht auch sinnvoller, Du hättest den Anteil in Geld und könntest damit verfügen, wie Du magst?

Zur Auseinandersetzung kannst Du Deine Schwester auch zwingen, guckst Du hier § 2042 (1) BGB

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es kommt nicht auf die Anteile an, wenn man eine Erbengemeinschaft bildet.
Pro Kopf eine Stimme. <hr size=1 noshade>


Das stimmt so nicht. Allerdings ist für die meisten Entscheidungen Einstimmigkeit erforderlich. Für Umbaumaßnahmen und Modernisierungen gilt das jedenfalls. Schließlich muss sich jeder Eigentümer mit seinem Anteil an den Kosten dieser Maßnahmen beteiligen. Geregelt ist das u.a. in § 2038 BGB .



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#5
 Von 
Erbe77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich jetzt alles zur Kenntnis genommen. Wo aber ist genau aufgeführt, dass gerade Modernisierungen und Umbauten eine Einstimmigkeit unter den Miteigentümern erfordern? Denn in den Par. des BGB konnte ich davon nichts lesen.

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#6
 Von 
rechtsverdreher77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Also,

eine Rechtsquelle, die genau auf einen bestimmten Sachverhalt fällt, wirst du nicht finden.
Eine ähnliche Situation mit mehreren Miterben habe ich mit
einer Immobilie schon hinter mir. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass gerade wenn die Interessen unterschiedlich sind
(zB einer wohnt in der Imm.) und der andere möchte evtl. Geld
schon sehr schwierig sind und harte Maßnahmen erforderlich macht. In deinem Fall sagt deine Schwester ja schon, dass sie
sich von dir nichts sagen laesst, das deutet schon auf eine schwierige Situation hin. Schau dir § 2033 an, hier steht etwas über die Verfügung. Weiterhin hast du als Mitteilhaber immer ein Recht auf eine Entschädigungszahlung und kannst im Extremfall jederzeit die Teilungsversteigerung
einleiten, was deine Schwester wohl sehr schnell wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen wird. Setzte ihr eine Frist bzw. geh gleich zum Anwalt für Erbrecht.

Ps: Als Miteigentümer wirst du bei größeren Baumaßnahmen
immer gefragt werden müssen- hier geht es aber ins
Wohnrecht, da kenn ich mich nicht so gut aus.

Gruß

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#7
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Was mich dabei wundert - deine Schwester hat Erbkauf für nur einen Teil des Hauses mit der Tante vereinbart? Sehr ungewöhnlich, normal gilt doch der Vertrag für das ganze Grundstück. Kann es sein, dass du gar nicht Erbe geworden bist, weil das Grundstück der Tante nicht mehr "gehörte"?

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