Es geht hier um einen Kotten ,der von der Mutter der Tochter komplett überschrieben wurde. Als Alleinerbe.<Sie hat zwar noch einen Sohn aber der ist etwas geistig behindert und kann halt nicht.Den Hof übernehmen.
Durch einen Streit hat sich die Mutter den Kotten Gerichtlich zurück geholt.Obwohl alles vom Notar damals abgesegnet war.
Weil sie und der Sohn nicht geschäftsfähig gewesen wären bei der überschreibung damals.Sah der Gutachter auch so..........
Ok,meine Frage die Erbanteile sind ja jetzt 2mal 25% für Tochter und dem Sohn der Mutter,und 50% für die Mutter halt.Kann die Mutter die mit dem Sohn zusammen 75% haben jetzt die Mietverträge der Mieter auf dem Hof ändern..(Preislich).Oder bedarf es einer unbedingten zustimmung der verhassten Tochter die ja 25% noch besitzt.
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"Recht haben und Recht bekommen, das ist immer die Frage. ;- )"
Erbengemeinschaft - bedarf es einer unbedingten ustimmung der verhassten Tochter
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Kann die Mutter die mit dem Sohn zusammen 75% haben jetzt die Mietverträge der Mieter auf dem Hof ändern.
Nein, kann sie nicht. Solche Dinge müssen einstimmig geregelt werden. Ein Schreiben zu Mieterhöhung wäre ungültig.
Ein nicht von allen Eigentümern unterschriebener Mietvertrag ist übrigens auch ungültig. Von der Miete stehen der verhassten Tochter natürlich auch 25% zu, genauso, wie sie sich mit diesem Anteil an den Kosten beteiligen muss.
Ja danke für die Antwort.
Die Mutter will die Miete senken gegenüber den alten Mietverträgen. Schade auch....
Mal abwarten was noch so alles hier passiert......
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Was bitte ist ein Kotten??? Gruß Verona
ggg..Bauernhof
Gruß
-- Editiert von Herold 30 am 29.11.2004 20:42:41
Wie sieht das aus, wenn die Mietverträge nicht mehr gültig sind muß ich dann überhaupt noch Miete zahlen? fg
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-- Editiert von Herold 30 am 29.11.2004 21:19:13
-- Editiert von Herold 30 am 29.11.2004 21:20:39
Von der Mietzahlung bist Du deswegen nicht befreit.
So eine Konstellation kann für einen Mieter übrigens recht gefährlich sein. Die Forderung der in Ungnade gefallenen Tochter besteht nämlich gegenüber dem Mieter. Wenn dieser nicht aufpasst, dann muss er am Ende die Miete doppelt zahlen.
Ohh...das heißt eine Miete an die Tochter für DEZ. und gleich nochmal an die Mutter auch die gleiche Miete für DEZ.???
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