Erbengemeinschaft

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
R.Seeler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft

Hallo und frohes Neues Jahr erstmal!

Folgendes Problem das sich hoffentlich nicht als solches entpuppen wird:

Meine Mutter ist 80 und bewohnt das Parterre eines Ein Familienhaus. Den ersten Stock habe ich. Geregelt ist es über einen Mietvertrag.
Habe noch 2 Brüder mit eigenen Häusern. Vor kurzem hatte meine Mutter sich das Bein gebrochen und der Gedanke (von meinen beiden Schwägerinnen ausgehend wie ich mal vermute) war, dass meine Mutter vorübergehend in ein Pflegeheim kommen soll. Das vorübergehende hätte sich mit Sicherheit als dauerhaft herausgestellt und die Bezahlung wäre über die Verüsserung des Hauses gelaufen.
Jetzt meine Frage: Kann meine Mutter mir das Niesrecht oder ähnliches notariell bestätigen lassen so das ich im Falle des ablebens oder anderer Dinge nicht so einfach das Haus verlassen muss bzw. das Erbe nur aus einer Erbengemeinschaft durch 3 besteht?

Vielen Dank für die Antworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Sofern deine Mutter noch geschäftsfähig ist und nicht durch ein gemeinschaftliches Testament gebunden ist, kann sie dies selbst bestimmen.






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