Erbengemeinschaft - Nun soll ich auch noch Miete an sie zahlen, ist das rechtens?

23. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pia Sauer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Nun soll ich auch noch Miete an sie zahlen, ist das rechtens?

Hallo,

meine Schwester und ich haben zu gleichen Teilen das Elternhaus geerbt. Ich bewohne das Haus, aber eigentlich nur den 1. Stock. Im Erdgeschoß könnte sie und ihr Mann jederzeit einziehn, sie will aber nicht. Alle Ausgaben hier bestreite ich alleine - Grundsteuer, Versicherungen usw. auch die gesamten Reperaturen. Ihre Ansicht ist nämlich, wenn sie nicht hier wohnt, dann geht sie das auch nichts an. Ich habe bis jetzt nichts dazu gesagt, weil ich keine Streitereien innerhalb der Familie will. Nun soll ich auch noch Miete an sie zahlen, ist das rechtens?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Pia Sauer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für ihre Antwort!

Meine Schwester will sich leider an den Reperaturen keinesfalls beteiligen!
Deswegen kann ich auch nichts schriftliches anfertigen lassen, da würde sie niemals unterschreiben.
Heizung ist nicht vorhanden, das ist ein Altbau. Was ich damit sagen will, die Heizkosten trage ich, das ist das geringste Problem.
Ich würde ihr auch den Nutzungsausgleich zahlen, aber warum soll ich alles alleine tragen? Ich fürchte fast, das ich ohne Anwalt da nicht auskomme, etwas was ich eigentlich vermeiden wollte!
Leider habe ich auch nicht das Geld, um sie auszuzahlen .....!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.869 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen