Erbengemeinschaft Immobilie

15. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Gottfried123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft Immobilie

Hallo,

wie verhält es sich, wenn eine Erbengemeinschaft ein Grundstück mit Haus erbt? Folgende Gegebenheiten: Erbe A ist bereits im Grundbuch eingetragen, da er früher bereits einen Teil der Immobilie geerbt hat. Nach einem Todesfall fällt der Rest je zur Hälfte auf Erbe A und Erbe B. Ein Erbschein ist noch nicht beantragt und ausgestellt. Erbe B, der in dem Ort lebt, wo sich das Grundstück befindet, beräumt bereits das Grundstück und geht im Haus ein und aus, ohne dass Erbe A, der in Österreich lebt,davon in Kenntnis gesetzt wird. Ist dieses Vorgehen von Erbe A rechtlich gesehen korrekt? Wenn nicht, was kann Erbe A tun, um das zu unterbinden?

Sind beide Erben zum jetzigen Zeitpunkt gleich gestellt, was die Immobilie betrifft?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Ihr beiden seit eine Erbengemeinschaft, dazu gehört das Grundstück sowie das Inventar. Am einfachsten man trifft sich und löst das nicht Inventar direkt auf. Klar kann man auch einen Entrümpler beauftragen, der aber eher kostet als was bringt.

Da vermutlich der Erbe mit dem Schlüssel alles wertvolle vor Erbantrieb geschenkt bekommen haben soll, und nur allein deswegen nichts mehr da ist, wird da nichts mehr sein was lohnt. Dem Hausbesitzern steht auch Miete zu bis Ihr Erben es auf die Reihe bringt, die Mietsache zu räumen und der Mietvertrag endet.

Bleibt das Haus. Ihr konnt euch über den Wert einigen, einen Gutachter bemühen und dann einigen oder die Zwangsversteigerung des Amtsgericht nutzen.

Die Immobilie gehört zu X teilen dem anderen eh schon, der Rest wird entsprechend er Erbschaft geteilt.

Ich sag mal so. Sauer auf dem Berg sitzen wird dich kaum weiter bringen. Aber so kann man jahrzehntelang dem Anderen grollen der die Silbertaler der Verstorbenden veruntreut hat :-) ist durchaus üblich

Gesetzlich geregelt wäre das der das Erbe verwaltet und abwickelt alle Kosten vom Erbe anziehen kann und auch etwas Spielraum hat. Im Gesetz gibte ne genaue Summe, soweit ich mich erinnere, darf er auch was einstecken.

Man sollte das einfach persönlich klären und mit Respekt an die Erbschaft herangehen und im Sinne des Verstorbenen aggieren. Auch wenn dazu mal kräftig sein Ego runterschlucken muss.


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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Erbe B, der in dem Ort lebt, wo sich das Grundstück befindet, beräumt bereits das Grundstück

Das darf er nicht, da die Erbegemeinschaft nur gemeinschaftlich über das Erbe verfügung kann.
Aber hinterher jammern nutzt i.d.R. genausowenig wie irgendwelche rechtlichen Schritte (weil man im Nachhinein i.d.R. auch kaum noch was beweisen kann). Man müsste sich halt vor Ort bemühen um einzuschreiten und gemeinsam über die Gegenstände im Haus zu entscheiden (aufteilen/entsorgen).

Sind beide Erben zum jetzigen Zeitpunkt gleich gestellt, was die Immobilie betrifft?
Wie schon gesagt wurde: nach Anteilsquoten

http://www.ruby-erbrecht.de/erbrecht-abc/g/Gesamthandseigentum.php?dir_no=674

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch mit der Justiz rechnen D Hildebran"

1x Hilfreiche Antwort

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