Guten Tag,
folgender Fall:
Die Ehefrau stirbt, der Mann bleibt zurück. Es gibt kein Testament, dafür aber 3 Kinder und 1 Eigentumswohnung, in der der Witwer auch lebt.
1 Kind möchte nun seinen Anteil verkaufen, die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft können/wollen jedoch nicht kaufen.
Gibt es andere Möglichkeiten, den einzelnen Anteil des Erbes zu verkaufen oder anderweitig zu verflüssigen?
Besten Dank und Gruß!
-----------------
""
Erbengemeinschaft - Erbteil auszahlen lassen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Es kann nur der gesamte Erbteil
verkauft werden (mit Spar- und Bankguthaben etc.).
Die Immo kann nur mit Zustimmung aller Erben verkauft werden. Als letzte Möglichkeit bleibt die Teilungsversteigerung.
-----------------
" "
Stimmt.
Da die anderen Erben aber mitsteigern dürfen kann das ein guter Weg sein, "billig" aus der Geschichte rauszukommen.
Wenn man das dem klar macht, der unbedingt Geld sehen will, ist dessen Interesse meistens nicht mehr so groß.
Besser wäre wohl, dass der Vater den Miterben ihren Erbanteilen entsprechend die ortsübliche Miete zahlt.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es gab außer der Immobilie nichts zu erben. Es geht also ausschließlich um den Verkauf des Immobilienerbteils. Es soll auch nicht die komplette Immobilie verkauft werden.
Welche Möglichkeiten hat also der Erbe konkret, seinen Anteil an der Immobilie zu veräußern oder zu verflüssigen?
-----------------
""
quote:
Welche Möglichkeiten hat also der Erbe konkret, seinen Anteil an der Immobilie zu veräußern oder zu verflüssigen?
Gar keine, wenn die Teilungsversteigerung nicht als Möglichkeit in Betracht kommt. Dass sich außerhalb der Erbengemeinschaft ein Käufer für einen 1/6-Anteil an einer Wohnung finden lässt, ist extrem unwahrscheinlich.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten