Erbengemeinschaft - Erbteil auszahlen lassen?

12. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
oktaviane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Erbteil auszahlen lassen?

Guten Tag,

folgender Fall:
Die Ehefrau stirbt, der Mann bleibt zurück. Es gibt kein Testament, dafür aber 3 Kinder und 1 Eigentumswohnung, in der der Witwer auch lebt.
1 Kind möchte nun seinen Anteil verkaufen, die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft können/wollen jedoch nicht kaufen.
Gibt es andere Möglichkeiten, den einzelnen Anteil des Erbes zu verkaufen oder anderweitig zu verflüssigen?

Besten Dank und Gruß!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Es kann nur der gesamte Erbteil verkauft werden (mit Spar- und Bankguthaben etc.).

Die Immo kann nur mit Zustimmung aller Erben verkauft werden. Als letzte Möglichkeit bleibt die Teilungsversteigerung.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Stimmt.

Da die anderen Erben aber mitsteigern dürfen kann das ein guter Weg sein, "billig" aus der Geschichte rauszukommen.

Wenn man das dem klar macht, der unbedingt Geld sehen will, ist dessen Interesse meistens nicht mehr so groß.

Besser wäre wohl, dass der Vater den Miterben ihren Erbanteilen entsprechend die ortsübliche Miete zahlt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oktaviane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gab außer der Immobilie nichts zu erben. Es geht also ausschließlich um den Verkauf des Immobilienerbteils. Es soll auch nicht die komplette Immobilie verkauft werden.
Welche Möglichkeiten hat also der Erbe konkret, seinen Anteil an der Immobilie zu veräußern oder zu verflüssigen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Welche Möglichkeiten hat also der Erbe konkret, seinen Anteil an der Immobilie zu veräußern oder zu verflüssigen?


Gar keine, wenn die Teilungsversteigerung nicht als Möglichkeit in Betracht kommt. Dass sich außerhalb der Erbengemeinschaft ein Käufer für einen 1/6-Anteil an einer Wohnung finden lässt, ist extrem unwahrscheinlich.


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