Erbengemeinschaft - Bedarfsgemeinschaft hartz4

1. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Muckiklopfer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Bedarfsgemeinschaft hartz4

Ich und meine Mutter erben von meinen Vater zu je 50%.
Es ist ein Haus und ca 8 ha Pachtland das von einen Bauern genutzt wird und 1ha Wald vorhanden.
Frage
Kann mann das teilen das jeder die Hälfte hat!
Und kann ich meinen Anteil und der Muter Ihren(wir sind uns einig)meinen 2 kindern geben so das ich es verwalte bis sie 25 Jahre alt sind,kinder sind 10-8 Jahre!
Sie leben haber in einer Bedarfsgemeinschaft hartz4!!

Bitte Um Rat

Mit freundlichen Grüßen
Heiko

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

In Ergänzung: die Überschreibung von Grund und Boden begünstigt die Kinder nicht nur. Es sind auch Belastungen damit verbunden, etwa Grundsteuer, mögliche Kosten als Anlieger. Deshalb ist auch in so Fällen eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Und - Vermögen, welches über einen bestimmten Satz hinaus geht, das ist bei ALG II Empfängern grundsätzlich für den Lebensunterhalt einzusetzen.

Welche Überlegungen stehen denn hinter dieser Schenkung? Wäre nicht eine testamentarische Berücksichtigung der Kinder sinnvoller?

wirdwerden

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