Ich und meine Mutter erben von meinen Vater zu je 50%.
Es ist ein Haus und ca 8 ha Pachtland das von einen Bauern genutzt wird und 1ha Wald vorhanden.
Frage
Kann mann das teilen das jeder die Hälfte hat!
Und kann ich meinen Anteil und der Muter Ihren(wir sind uns einig)meinen 2 kindern geben so das ich es verwalte bis sie 25 Jahre alt sind,kinder sind 10-8 Jahre!
Sie leben haber in einer Bedarfsgemeinschaft hartz4!!
Bitte Um Rat
Mit freundlichen Grüßen
Heiko
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Erbengemeinschaft - Bedarfsgemeinschaft hartz4
1. September 2011
Thema abonnieren
Frage vom 1. September 2011 | 00:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Bedarfsgemeinschaft hartz4
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 1. September 2011 | 10:18
Von
Status: Unbeschreiblich (38377 Beiträge, 13984x hilfreich)
In Ergänzung: die Überschreibung von Grund und Boden begünstigt die Kinder nicht nur. Es sind auch Belastungen damit verbunden, etwa Grundsteuer, mögliche Kosten als Anlieger. Deshalb ist auch in so Fällen eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Und - Vermögen, welches über einen bestimmten Satz hinaus geht, das ist bei ALG II Empfängern grundsätzlich für den Lebensunterhalt einzusetzen.
Welche Überlegungen stehen denn hinter dieser Schenkung? Wäre nicht eine testamentarische Berücksichtigung der Kinder sinnvoller?
wirdwerden
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