Erben ohne Testament

4. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
yoyoyo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben ohne Testament

Ein Elternteil ist verstorben und es gibt zwei Erbberechtigte (Geschwister), die keinen Kontakt miteinander haben. Ein Erbberechtigter ist Erblasser (Erbeauflöser) vor Ort. Der zweite Erbberechtigte hat bislang keine Information, ob es ein Testament gibt oder nicht. Beim Amtsgericht liegt nach 2,5 Monaten nichts vor, d.h. ist nichts gemeldet.
Wer kann mir folgende Fragen beantworten:
a) Wenn beim Amtsgericht nichts gemeldet ist, heißt das automatisch, dass es kein Testament gibt?
b) Wie muss sich die zweite Person verhalten, damit ihr ihr evtl. Erbe nicht verloren geht?
c) Welche rechtlichen Schritte muss sie unternehmen, um zu ihrem Recht zu kommen?
d) Was gibt es sonst noch zu bedenken?

Danke für eine Antwort im Voraus.

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

zu a)
woher weiß die 2. Person dass beim Amtsbericht nichts gemeldet ist oder geht die Person nur davon aus, dass es so ist, weil sie bisher nichts vom Amtsgericht gehört hat? Möglicherweise ist es ja tatsächlich so, dass kein notarielles Testament vorliegt oder es wurde bei einem Notar verfasst, der nicht in der Nähe des letzten Wohnortes ist.

zu b)
wenn die 2. Person ohne Testament Erbe wurde, also automatisch die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist kann ihr das Erbe eigentlich nicht verloren gehen (eigentlich!) Die 2. Prson sollte einfach beim Nachlassgericht nachfragen ob die Nachlassangelegenheit schon bearbeitet wurde und einen Erbschein beantragen. Dann kommt die Sache ins laufen.

zu c) mit diesem Erbschein zur Bank gehen und Auskunft verlangen. Außerdem mit dem Geschwisterteil Kontakt aufnehmen.


Der vor Ort ansässige Erbe kann nicht als "Erbauflöser" fungieren. Das kann er nur mit Testament oder Erbschein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Ich schließe mich nachtschwaermer an und möchte folgendes ergänzen:

Das Amtsgericht weiß natürlich nur dann von einem testament, wenn es auch dort hinterlegt wurde. Ein Testament darf aber an jedem beliebigen ort hinterlegt werden.

Das Erbe kann nur von beiden Erbberechtigten gemeinsam aufgelöst werden.

1x Hilfreiche Antwort

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