Erben lehnen Erbe ab

13. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
skyperchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Erben lehnen Erbe ab

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Welche Schritte müssen Banken und Finanzdienstleister unternehmen, wenn ein Erbe das Erbe nicht antreten möchte? Die Konten sind gesperrt und die Steuermeldung ist erfolgt.
Muss noch ein weiterer Schritt beachtet werden?
Ich freu mich über Infos.
Vielen Dank

J. Schmitt

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Du willst wissen, was eine Bank machen muss, wenn die Erben eines Kunden ausgeschlagen haben?

Woher soll das ein "normaler" User wissen? Dafür muss man ggf. Bankkaufmann sein. Vll gibt es hier welche ;)

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#2
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Hmmm.... wenn eine Person nicht Erbe geworden ist (wegen Ausschlagung), dann kann die Bank von ihr so viel verlangen wie vom Papst, von der Bundeskanzlerin, dem Kaiser von China oder dem Kiosk-Besitzer von nebenan. Der Nicht-Erbe hat damit nix zu tun, genauso wenig wie Tante Elfriede von gegenüber.

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#3
 Von 
skyperchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten, aber ich müsste das aus Sicht der Bank wissen, welche Schritte die unternehmen müssen. Muss das Guthaben an den Staat überwiesen werden oder muss man einfach nur abwarten bis sich der Staat meldet? Weiß das jemand?
Vielen Dank

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Die Bank macht gar nichts außer der Meldung an das Finanzamt ab dann wartet sie, bis sich ein Erbe bei ihr meldet.
Gibt es einen Bevollmächtigten über den Tod hinaus, muss sie darauf achten, dass der nur im Rahmen Zahlungen vornimmt, z.B. Miete, Bezahlung Beerdigung.
Solange Erben die Vollmacht nicht widerrufen ist sie gültig (daher "über den Tod hinaus").

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