Hallo,
ich benötige mal einen rechtlichen Rat.
Mein Vater hat neu geheiratet und ist vor vielen Jahren mit seiner Frau nach Österreich ausgewandert. Nun habe ich erfahren, dass er vor ca. vier Wochen verstorben ist. Ich selbst hatte die letzten Jahre überhaupt keinen Kontakt mehr zu ihm.
Bislang hat sich weder seine Frau noch wer anders bei mir gemeldet.
Was muss ich tun um meinen Erbanspruch anzumelden? An welche österreichische Behörde muss ich mich wenden? Was könnten für Kosten auf mich zu kommen? Sollte ich mich an einen deutschen oder österreichischen Fachanwalt wenden?
Ihr seht ich habe viele Fragen!
Danke für eure Hilfe.
Erben in Österreich
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Bei einem Todesfall in Österreich wird durch das zuständige Bezirksgericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Insofern sollten Sie sich dahin wenden: https://de.wikipedia.org/wiki/Verlassenschaftsverfahren
Wenn ein Todesfall in Österreich vorliegt, sollten Sie auch einen Rechtsanwalt in Österreich aufsuchen. Es lohnt sich in jedem Fall spezialisierte Anwälte für Erbrecht aufzusuchen die Sie dabei unterstützen und Sie beraten können. Bei der Einleitung eines Verlassenschaftsverfahren kontaktiert Sie normalerweise der Notar, allerdings sollten Sie bei einem länderübergreifenden Verlassenschaftsverfahren in jedem Fall einen Anwalt zur Beratung heranziehen da dieser im Vergleich zum Notar in Ihrem Interesse agieren darf.
Hier finden Sie gute Anwälte spezialisiert auf Erbrecht in Österreich als Tipp: https://www.erbrechtsinfo.at/alle-orte-und-staedte-in-oesterreich/
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für den Beitrag. Ich habe schon ein Auge auf einen Anwalt in Österreich geworfen. Alleine kommt da nichts bei raus.
LG
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