Meine Großtante ist 1904 nach Amerika ausgewandert, hat dort einen amerikanischen Staatsbürger (gebürtiger Schweizer) geheiratet. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Die Großtante ist zurückgekehrt und 1923 in Deutschland verstorben. Der Ehemann ist 1928 in Amerika verstorben.
Der Großtante gehören 1,5 ha landwirtschaftliche Flächen. Davon hat der Ehemann die Hälfte geerbt.
Als seine Erben hat er mehrere Personen namentlich benannt. Diese Namen klingen schweizerisch und die Namen wurden vor 80 Jahren aufgeschrieben.
Ich bin zu 1/36 am Erbe der Geschwister der Großtante beteiligt, damit will ich nur zum Ausdruck bringen, dass es mir nicht um Materielles geht, ich will nur den Nachlass ordnen.
Was passiert, wenn ich die genannten Namen nicht finde (Amerika oder Schweiz).
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Erben im Ausland finden
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Vielleicht hilft es in diesem Fall mehr in die Richtung "Antrag auf Aufhebung der Erbengemeinschaft" zu denken?
Im Bundesanzeiger habe ich früher oft "Aufgebote" gesehen, die nach Erben suchten. Ob es ausreichend ist, dass du dort drüber suchst oder ob du verpflichtet sein könntest, intensiver zu suchen, kann ich dir nicht sagen.
Wer hat dich denn damit beauftragt, das Erbe zu verwalten? Eigentlich kann das nämlich nur die Erbengemeinschaft einstimmig beschließen.
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"sika0304"
Danke "sika0304". Mich hat niemand beauftragt. Ich bin im Zusammenhang mit der Klärung des Grundbuches meiner Oma,der Schwester der Großtante, darauf gestoßen, dass ich zu der Erbengemeinschaft der Großtante gehöre. Ich habe davor nie etwas davon gewußt. (ich bin auch schon über 60 Jahre alt). Da ich wie gesagt im Moment wegen meiner Oma im Thema Grundbuchberichtigung usw. bin, will ich versuchen auch das Grundbuch der Großtante in Ordnung zu bringen.Die restlichen Erben seitens der Geschwister der Großtante wissen von meinem Vorhaben. Es gilt die Erben des Ehemannes der Großtante zu finden und niemand von unserer Verwandtschaft hat da eine Ahnung, da die beiden sich ja in Amerika erst kennengelernt haben.
Ich habe auch schon in die Richtung "Öffentliche Aufforderung" zur Erbenermittlung gedacht, ich weiß nur nicht, was man da an bisherigen Ermittlungsversuchen vorlegen muß?
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Wenn der Ehemann vorher Schweiz war und auch die Verwandten Schweizer, dann würde ich mich 1. an die Botschaft der Schweiz in Deutschland wenden und soweit möglich: 2. an die deutsche Botschaft bzw. schweizer Botschaft in Ami-Land. Wichtig: Abstammung und Erb-Berechtigung muss nachgewiesen werden.
Und zusätzlich im Netz (weltweit) nach den Namen suchen, über die Einwanderer gibt es zB eine Liste (Ankunft Hafen NY) wo auch häufig die Ortschaften wohin diese dann weitergereist sind etc aufgeführt sind und dort kann man selbstverständlich einfach bei Bürgerbüro nachfragen, ob die helfen können.
Wichtig: wenn Du kein Englisch sprichst, dann nehme per Telefax oder e-mail Kontakt auf (Nachweis nicht vergessen ) und lasse Dir den Text dann von einem Bekannten/Freund auf Englisch übersetzen.
Nicht vergessen: Viele Amis sprechen Deutsch, daher würde ich, gerade bei Städten wo viele Deutsche damals hingegangen sind, ruhig auf Deutsch und Englisch schreiben, sprechen können die meisten nicht so gut, aber lesen.
Die freuen sich normalerweise immer sehr, wenn sich jemand aus der "alten"Heimat meldet, ist meine Erfahrung, die ich gesammelt habe und ich habe viel mit Amiland zu tun (privat und geschäftlich)
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In den USA besteht keine Meldepflicht, Meldeämter im engeren Sinne gibt es deshalb gar nicht.
Allerdings müssen die von den US-Bundesstaaten ausgestellten Führerscheine grundsätzlich u.a. die aktuelle Adresse des Inhabers enthalten. Diese wird zusätzlich auch bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundesstaates zentral gespeichert. Der Inhaber ist in der Regel verpflichtet, Änderungen innerhalb kurzer Fristen den zuständigen Stellen mitzuteilen. Über die entsprechenden Register können daher über Führerscheininhaber Auskünfte ähnlich einer Melderegisterauskunft in Deutschland eingeholt werden.
Der Führerschein wird in den USA als Standarddokument zur Überprüfung von Identität und aktueller Adresse regelmäßig gefordert und anerkannt. Daher müssen auch Personen, die nur sehr selten oder nie ein Kraftfahrzeug führen, ihre Daten in der Regel aktuell halten.
Alle Staaten müssen für Nicht-Kraftfahrer, die dies wünschen, ein dem Führerschein entsprechendes, nur eben keine Fahrerlaubnis beinhaltendes Dokument ausstellen; der Besitz oder das Mitführen eines solchen "Nichtführerscheins" (engl. "Nondriver's License") sind aber ebenfalls nicht verpflichtend. Zudem besteht die Möglichkeit, mehrere Führerscheine aus verschiedenen Staaten zu besitzen.
Sinnvoll ist eine Suche über www.whitepages.com - dies kostet jedoch Gebühren.
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-- Editiert am 21.09.2009 16:35
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