Erben als uneheliches Kind

28. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Bernie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben als uneheliches Kind

Hallo,
ich wurde 1965 als uneheliches Kind geboren.
Mein Vater verstarb 1966 bei einem Unfall.
Habe ich Erbanspruch?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 56x hilfreich)

Ich wurde auch als uneheliches Kind geboren und mich würde das auch interessieren. Bin ich eigentlich auch erbberechtigt beim Tod der Mutter meines Vaters?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dr.genius-devime
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 7x hilfreich)

In Erfällen vor dem 1.7.1970 hatte das nichteheliche Kind nach seinem Vater oder väterlichen Vorfahren kein Erb- und Pflichtteilsrecht. War zwar der Vater vor dem Stichtag des 1.7.1970 gestorben, nicht aber dessen Eltern, ist nach diesen auch das nichteheliche (Enkel)Kind erbberechtigt.

MfG
Genius-Devime, RAin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bernie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Frau RAin Genius-Devime,

vielen Dank für die Information.
Genau der von Ihnen beschriebene Fall ist bei mir gegeben.

Mein Vater ist vor dem 1.7.1970 verstorben, seine Mutter (meine Grossmutter) lebt jedoch noch. Sie vermeitet jedoch jeden Kontakt.
Wie sollte ich weiter vorgehen.

Vielen Dank noch mal für Ihre Bemühungen.

Gerne nehme ich diesbzgl. auch persönlichen Kontakt zu Ihnen auf.

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