Erbe zu Lebzeiten, 3 Geschwister, Eltern Wohnrecht

11. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
caraho
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe zu Lebzeiten, 3 Geschwister, Eltern Wohnrecht

Hallo zusammen,

ich habe folgene Situation vor mir, die gelöst werden muss. Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Es geht darum, ein Erbe zu Lebzeiten zu Regeln,

Bestand:
Ein Wohnhaus mit Hof, Garten und Nebengebäuden,
mit einer separt vermieteten Wohnung mit eigenem Garten,
ein separates kleines Haus auf eigenem Grundstück mit eigenem Garten.


Parteien:

Vater
Mutter
Sohn 1 mit Frau und Kind
Tochter mit Kind und Partner
Sohn 2


Situation:

Sohn 1 soll das Wohnhaus bewohnen mit Familie.
Hierzu müssen einige bauliche Veränderungen vorgenommen werden.
Vater und Mutter sollen die Wohnung bewohnen, solange es gesundheitlich möglich ist.
Hierzu sind ebenfalls bauliche Veränderungen notwendig.
Auch danach sollen beide bis zum Lebensende durch Wohn und Nutzrecht (nießbrauch?!) oder ähnliches abgesichert sein.


- Frau und Kind von Sohn 1 sollen abgesichert sein.
- Investitionen von Sohn 1 in das Anwesen sollen abgesichert sein.
> Falls Sohn 1 nach 5 Jahren ausziehen muss, soll es eine Möglichkeit geben, an das investierte Kapital zu kommen. Ob durch Mieteinnahmen oder anders.
Ziel: neues Darlehen für evtl. anderes Haus soll möglich sein. Evtl aufgenommene Kredite für Umbauten müssen sich selbst tragen.

das heißt doch, dass es nicht reicht, wenn die Investitionen in die Erbmasse mit eingerechnet werde und dann erst im Erbfall berücksichtigt werden?!

- Sohn 2 und Tochter sollen einbezogen werden
- Erbe soll klar geregelt werden


Auf dem Haus lastet eine Grundschuld bei der Bank.

Welche Möglichkeiten gibt es für diese Situation?
Woran sollten wir unbedingt denken?

WIr werden demnächst einen Notar und einen Steuerberater hinzuziehen, ich möchte nur gerne soviele Infos vorab sammeln, wie möglich.

Vielen Dank schonmal!






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-- Editiert caraho am 11.08.2013 18:41

-- Editiert caraho am 11.08.2013 18:42

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Ihr solltet unbedingt daran denken, das Vater und Mutter noch leben. Falls einer oder vielleicht auch beide mal in ein Pflegeheim müssen, dann wird eventuell das Haus für die Bezahlung der Pflegekosten benötigt...

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