Erbe verwalten trotz Ausschlagung?

24. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
castaneda
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe verwalten trotz Ausschlagung?

Mein Vater ist verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen.
Der Rechtspfleger vom Nachlassgericht sagt zu mir, ich könne trotzdem die Wohnung räumen und das Auto (Wert ca 2000 €) verkaufen, um die Beerdigungskosten zu decken. Aber schriftlich will er mir das nicht geben.

Ist es legal, wenn ich das tue?
Der Rechtspfleger hat es mir in drei Telefonaten immer wieder gesagt, aber er konnte mir noch nicht mal sachlich den rechtlichen Ablauf bei der Ausschlagung erklären. Deshalb bin ich stutzig.

Andere Erben wird es übrigens nicht geben, alle werden ausschlagen.

Der Rechtspfleger begründete seine Ansicht damit, dass er davon ausgehe, dass nichts an Vermögen da sei und der Staat auch keine Schulden übernehme.

Was passiert, wenn ich das Auto verkaufe und damit einen Teil der Beerdigung bezahle? Kann jemand in der Zukunft Ansprüche an mich stellen?

Vielen Dank und viele Grüße!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Nein, ich denke nicht, denn du wirst ja wirklich nur die Kosten der Beerdigung begleichen und das ist ja der vordringste Grund eines Nachlasses.
Solltest du mehr erhalten, wie die Beerdigung kostet, bitte den Rechtspfleger dir ein Konto zu nennen, auf das du das Geld überweisen sollst.

Auch wenn du das Erbe ausschlägst, musst du als Sohn die Beerdigung bezahlen. In diesem Sinne ist es doch gut, dass verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Wichtig - Belege aufbewahren.

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#2
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

>Andere Erben wird es übrigens nicht geben, alle werden ausschlagen.

Dann erbt der Staat, und der macht dann mächtig Ärger, wenn jemand etwas von dem Erbe beiseite geschafft hat.

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