Erbe unter 4 Kindern

29. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
AlexD1979
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe unter 4 Kindern

Hallo,
Meine Mutter ist verstorben und hat einen Ehemann und uns 4 Kinder hinterlassen. Insgesamt gibt es 6 Immobilien (Einzelhäuser oder Mehr-Parteienhäuser, eins davon wird von ihm und einem seiner Kinder, getrennt, bewohnt), die vermietet sind. Nun stellt sich die Frage der Aufteilung. Normalerweise wird dann ja 50% der Ehemann und die restlichen 50% auf die 4 Kinder aufgeteilt. (Bedeutet doch auch, dass die Kinder irgendwie steuerlich dann an den Mieteinanhmen mitveranlagt werden und die eingene Einkommenssteuer steigt richtig?) Mein Vater will nun, dass die 50% meiner Mutter ihm zugeschrieben werden und er alleinig in den Grundbucheinträgen der Immobilien steht. Er will es später mal zu Lebzeiten aufteilen. Meine Frage ist daher, gibt es irgendwelche Fallstricke, wenn alle 4 Kinder ihr ok geben, dass alle Immobilien auf seinen Namen umgeschrieben werden?


Ich habe irgendwo was gelesen, dass es sinnvoll sein kann, bei vielen Immobilien, eine Gesellschaft (Familienpool) zu gründen, an die die Immobilien überschrieben werden und die Gesellschaftsanteile an den Ehemann und Kinder vertraglich verteilt werden.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

quote:
Bedeutet doch auch, dass die Kinder irgendwie steuerlich dann an den Mieteinanhmen mitveranlagt werden und die eingene Einkommenssteuer steigt richtig?


Ja, das bedeutet es.

quote:
Meine Frage ist daher, gibt es irgendwelche Fallstricke, wenn alle 4 Kinder ihr ok geben, dass alle Immobilien auf seinen Namen umgeschrieben werden?


Der Vater hat freie Hand, was er mit den Immobilien macht. Auch für testamentarische Bestimmungen hat er freie Hand. Sollten die Kinder prinzipiell mit der Überlassung an den Vater einverstanden sein, so würde ich die vertragliche Absicherung z.B. mittels eines Erbvertrages empfehlen.

quote:
Ich habe irgendwo was gelesen, dass es sinnvoll sein kann, bei vielen Immobilien, eine Gesellschaft (Familienpool) zu gründen, an die die Immobilien überschrieben werden und die Gesellschaftsanteile an den Ehemann und Kinder vertraglich verteilt werden.


Das kann man aus verschiedenen Gründen machen. Der Wunsch des Vaters, Alleineigentümer der Immobilien zu werden, wird dadurch aber nicht erfüllt.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Gehören die Immobilien der Mutter alleine oder ist das Gemeinschaftseigentum der Eltern gewesen? Dann will dein Vater ja sozusagen die 50% seiner Frau "alleine einstecken". Ob ihr dann später noch etwas von dem Kuchen seht, würde ich doch mal der Phantasie überlassen.
Sinnvoll wäre doch, jetzt eine vernünftige Aufteilung der gesamten Immobilien vorzunehmen, so dass hinterher jeder Alleineigentümer ist. Über Wohnrechte/Nutzungsrechte usw. kann ja geredet werden.
Ist ja alles davon abhängig, wieviel tatsächlich das pure Erbteil deiner Mutter ist und was die jeweiligen Geschwister wollen.
Eine unverbindliche Beratung beim Notar wäre in meinen Augen sinnvoll. Und vor allem kannst du dann bereits jetzt sehen, wer welches Spielchen spielt.

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"sika0304"

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