Erbe unter 2 Geschwister

5. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
willi0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe unter 2 Geschwister

Guten Tag,

folgende Situation:

Mutter vor einem Jahr verstorben. Hinterlässt ein Haus mit Grundstück.
Erben 2 Geschwister.
Person A will ins Haus ziehen. Hat nach dem Tod der Mutter sofort mit der Renovierung ( mit Anbau) begonnen. Renovierung ist zum größten Teil abgeschlossen, nun ist Person A vor Paar Tagen ins Haus gezogen.

Abgemacht war (mündlich) das die 1.Rate (Ratenzahlung wurde untereinander vereinbart) an Person B zum 01.07. erfolgt.
Nun sagt Person A das sie nicht Zahlungsfähig ist und "irgendwann" das Geld erhält.
Zahlungsfähig ist ja natürlich nicht, weil er sich für seine Inneneinrichtung alles vom feinsten gekauft hat.
Wie könnte ich jetzt vorgehen, das ich meine Raten pünktlich erhalte?

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3 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

M. W. hätte B die sofortige Auszahlung in einem Betrag verlangen können. B muss sich nicht auf Ratenzahlung einlassen. Aber hier melden sich sicher noch Fachleute, die das genau erklären können.

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#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hat A schon vor dem Erbe in dem Haus gelebt? Wurde ein Erbschein beantragt? Wurde das Grundbuch bereits umgeschrieben?
Zwar gelten auch mündliche Abmachungen, aber beweis die mal bezüglich der Ratenzahlung. Das die beiden Erben mit dem Einzug von A einverstanden waren, ist da natürlich leichter beweisbar (B hat ja nicht protestiert, dass renoviert wurde).
Ich denke, du solltest dich vor Ort schlau machen, also bei einem Notar. Ich denke, du könntest miteinziehen in das Haus, du könntest eine Versteigerung beantragen im Rahmen der Erbauseinandersetzung usw. Sinnvoll ist eine Vereinbarung vor einem Notar, damit du etwas in der Hand hast.
Und vor allem solltest du dir überlegen, was du möchtest, also das Miteigentum an dem Haus (was bedeutet, dass du auch mit zahlen musst, z.B. Grundsteuer usw.) oder eine Auszahlung deines Erbteiles (in Raten/in einer Summe).

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#3
 Von 
willi0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Person A hatte vorher nicht im Haus gelebt.
Ein Erbschein ist vorhanden.
Grundbuch wurde nicht umgeschrieben.
War abgemacht das Person A an B auszahlt (in Raten).
Gerichtlich wollte ich eigentlich nicht vorgehen, aber ich denke da wird mir nichts anderes übrig bleiben, weil A absolut nicht einsichtig ist.

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