Hallo,
also ich würde gerne wissen, wie es sich verhält, wenn man erbe ist aber im Nachlass nicht mehr viel ist, weil es zu lebzeiten verschenkt wurde???? bin ich dann trotzdem an dem verschenkten Pflichtteilsberechtigt? Oder nicht? überall steht irgendwie nur der Pflichtteil
im Zusammenhang mit einer "Enterbung" aber was wenn man Erbe ist? Ist man dann nun pflichtteilsberechtigt oder nicht?:)
vielen Dank:)
Erbe und pflichtteilsberechtigter????
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Falls es ein Testament gibt, und du enterbt bist, dann bist du u.U. pflichtteilsberechtigt.
-----------------
""
nein nicht enterbt!
es gibt ein Testament und es gibt 2 Erben!
Jedoch wurde das Haus schon zu lebzeiten an den Sohn verschenkt, sodass es nichts mehr zu erben gibt. Aber bin ich jetzt als Erbe auch pflichtteilsberechtigter?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es kommt auf den Zeitpunkt der Schenkung an, und ob der Schenker für sich ein Nutzungsrecht im Grundbuch hat eintragen lassen.
Falls die Schenkung vor mehr als 10 Jahren stattfand, und es keinen Eintrag im Grundbuch gab, dann wird der Pflichtteil ohne den Wert des Hauses berechnet.
In allen anderen Fällen sollte man sich die exakten Einzelheiten beschaffen, eventuell gibt es noch Pflichtteilsansprüche aus der Schenkung.
schau mal hier: http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/schenkung_aid_57593.html
-----------------
""
-- Editiert joebeuel am 06.12.2011 20:57
vielen dank für die antwort!
ne ist keine 10 jahre her und es gab auch nutzungsrect und wohnrecht.
-----------------
""
Vorsicht!
Es ist ja nicht so, dass man sich das aussuchen kann, ob man Erbe wird oder doch lieber den Pflichtteil nimmt.
Wenn man das Erbe ausschlägt, dann war's das.
Anspruch auf den Pflichtteil hat man dann nicht mehr.
Wenn die Eltern ein gemeinsames Testament hatten, die Kinder mit gleicher Quote erben sollten, dann darf der Längerlebende nicht einfach zu Lebzeiten so handeln, dass er die Nachlassquoten verschiebt.
Er muss für Ausgleich sorgen bzw. der Beschenkte muss sich die Geschenke auf den Erbteil anrechnen lassen.
-----------------
"Lukas 7,23"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten