Erbe und Enterbung?

12. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
nicolino
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe und Enterbung?

hallo

jetzt wird kompliziert, daher auch meine fragen, erstmal kurz eine darstellung,
ein haus, das zur hälfte dem vater gehört, die andere hälfte durch die großmutter einem der enkel vererbt wurde, wobwi noch nicht mal genau feststeht wem was gehört, da eine derartige aufteilung bzw. vermessung nie stattfand.
eins der beiden anderen kinder hat den vater um geld bestohlen, viel geld, war drogenabhängig, hat dessen konto geplündert und einen kredit aufgenommen, unterschrift wurde gefälscht, anzeige wurde allerdings beizeiten vom vater zurückgezogen, warum auch immer?dieses kind möchte der vater nun enterben, da es seinen teil bereits erhalten habe, wie wäre dies möglich?, wenn überhaupt?
der sohn der bereits die haushälfte hat, läßt diese verkommen, trinkt, ist arbeitslos, seine wohnung vermüllt, er hat keine möbel, da seine frau aufgrund des alkohols das weite gesucht hat.da man nicht möchten das das haus nicht verkauft wird, was wohl passieren würde, wenn der bruder es in die finger bekäme nun noch eine frage, kann der vater bei lebzeiten seine hälfte an das dritte kind verkaufen , bzw eine schenkung machen ohne das eines der beiden anrecht hätte?
vielen dank
sagt
karo

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8 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

wobei noch nicht mal genau feststeht wem was gehört, da eine derartige aufteilung bzw. vermessung nie stattfand
Das steht mit Sicherheit fest und ist im Grundbuch nachzulesen. Eine Vermessung ist dafür nicht notwendig, da einer Person auch die ideelle Hälfte am gesamten Haus gehören kann.

Der Vater kann seine Hälfte verkaufen, an wen er möchte, also auch an das dritte Kind. In diesem Fall hätten die anderen offensichtlich keine Anrechte.

Der Vater kann seine Hälfte auch an das Dritte Kind verschenken. Wenn er dann innerhalb von 10 Jahren verstirbt, kommt möglicherweise ein Pflichtteilergänzungsanspruch für die anderen in Frage. Ob dies auch tatsächlich eintritt, müsste aber im Einzalfall unter Betrachtung des Gesamterbes berechnet werden.

Nach § 2333 Nr. 3 BGB kann der Pflichtteil entzogen werden, wenn der Abkömmling sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser oder dessen Ehegatten schuldig macht.

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#2
 Von 
nicolino
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
vielen dank für die schnelle antwort, da der vater krebs hat(Chemotherapie hilft leider nicht) fällt eine schenkung somit raus. aber an einen Verkauf ist zu denken. das wäre in diesem fall, das beste.das grundbuch ist nicht auffindbar, der vater vermutet,das der sohn dem bereits die eine haushälfte besitzt, sich dieses angeeignet hat, dummerweise hatte er nicht in einem bankschließfach oder ähnlichem. dieses gilt es jetzt einzufordern.

vielen dank nochmal
karo

-- Editiert von nicolino am 13.05.2004 13:51:24

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Das Grundbuch befindet sich immer (!) beim Grundbuchamt. Ihr könntet allenfalls eine Abschrift des Grundbuches haben.

Einfach eine neue Abschrift beim Grundbuchamt beantragen, das kostet etwa 10€.

Warum Dein Vater ein Haus, das er verkaufen kann, nicht verschenken kann, verstehe ich nicht. In beiden Fällen ist ein notarieller Vertrag notwendig. Der Aufwand und die Anstrengungen für Deinen Vater sind in beiden Fällen gleich.

Bei einer wirksamen Enterbung besteht auch im Fall der Schenkung kein Pflichtteilergänzungsanspruch für den Bruder. Bei einem Kauf fällt Grunderwerbsteuer an, die man bei einer Schenkung vermeiden kann.

Es ist für den Vorgang ohnehin ein Notar notwendig. Eine Beratung gehört zum Leistungsumfang bei der Erstellung eines solchen Vertrages.

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#4
 Von 
nicolino
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

aufgrund dessen das es dem vater sehr schlecht geht, und er wohl keine 10 jahre mehr leben wird, kommt die schenkung nicht in frage, da der vater weder möchte das der sohn dem bereits die eine haushälfte gehört, mehr zufällt, da er es wie oben beschrieben verkommen läßt, und die tochter soll auch nichts bekommen, da sie ja bereits ihren teil und mehr als das sich auf gut deutsch gesagt geklaut hat. deshalb würde hier dann wohl nur der verkauf in frage kommen, oder gibt es noch andere möglichkeiten?
danke
karo

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Wenn Dein Vater das Haus verkauft, dann bekommt er viel Geld von Dir dafür und dieses Geld vererbt er. Wo ist da der Unterschied zu einer Schenkung?

Die Tochter kann u.U. enterbt werden. Der Sohn wird aber in jedem Fall seinen Pflichtteil bekommen.

Möglich wäre evtl. noch ein Rentenkauf. D.h. Du bekommst die Haushälfte gegen Zahlung einer lebenslänglichen Rente in Höhe von ...€ an Deinen Vater.
In dem Fall würde es sich dann je nach Höhe der Rente allenfalls um eine Teilschenkung handeln.
Weitere Gegenleistungen, wie z.B. Übernahme der Pflege Deines Vaters, vermindern auch den echten Schenkungsanteil.

Dieses Verfahren würde nicht zu einem großen Vermögen Deines Vaters führen, das natürlich auch in das Erbe eingeht.

Wenn Du aber tatsächlich nur eine Haushälfte erwirbst, dann musst Du Dir darüber im Klaren sein, dass jeder Euro, den Du in das Haus steckst, zur Hälfte ein Geschenk an Deinen Bruder darstellt.

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#6
 Von 
nicolino
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

gar nicht so einfach, also wäre eine schenkung besser, wenn ein verkauf stattfinden würde, und der preis würde nicht dem tatsächlichen wert der haushälfte entsprechen, sondern z.b. 1 €, würde so etwas gehen? ist mir mal von jemand bekannten gesagt worden, würde mich interessieren ob es sowas wirklich gibt?

danke
karo

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Ein offensichtlich zu niedriger Preis stellt eine (Teil-)Schenkung dar. Ob das Haus für 1€ verkauft wird oder stattdessen veschenkt wird, macht keinen Unterschied.

Die beste Methode in Deinem Fall ist für mich der Rentenkauf. Eine Rente wird nach gesetzlich vorgeschriebenen Regel in Kapital umgerechnet, die auf statistischen Erwartungen bezüglich des Lebensalters des Rentenempfängers beruhen.

Wenn der Rentenempfänger vorher stirbt, dann war das Haus billig, wenn er länger lebt, dann kann es auch teuer sein. Da Dein Vater wahrscheinlich eine im Vergleich zum Durchschnitt nur noch geringe Lebenserwartung hat, dürfte das Haus eher billig sein.

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#8
 Von 
nicolino
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

vielen vielen dank für die vielen Antworten und hilfen, ich denke so könnte es gehen. jetzt werd ich mich noch ein wenig mit dem thema rentenkauf befassen(informieren). welche dinge müssen denn dort unbedingt beachtet werden,
und wie funktioniert so etwas? ich könnte alles an informationen zu dem thema rentenkauf an tipps und hilfen gut gebrauchen.spielt es eine rolle, das ich zur zeit arbeitslos bin? ob ich miete zahle oder dann lieber das geld anstelle von miete für das haus ausgebe, könnte das probleme geben, desweiteren ist mein mann dialysepatient, er ist das 3. kind im bunde.

Nochmals vielen dank und gruß

karo

-- Editiert von nicolino am 14.05.2004 10:45:54

-- Editiert von nicolino am 14.05.2004 10:51:02

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