Erbe soll ausgeschlagen werden / Wohnung

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Mario01123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbe soll ausgeschlagen werden / Wohnung

Guten Morgen zusammen,

an diesem Wochenende ist meine Schwiegermutter verstorben.

Sie ist geschieden, hat alleine zur Miete gewohnt (Miete zahlt das Jobcenter) und hinterlässt drei Kinder. Das Erbe soll wg diverser offener Forderungen ausgeschlagen werden, der Vermieter ist noch nicht informiert. Wir haben einen Schlüssel zur Wohnung.

Ich habe zwar schon viel gelesen, bin mir jetzt aber in der Umsetzung unsicher.

Auf der einen Seite will sich keines der drei volljährigen Kinder um die Auflösung kümmern, den Vermieter aber nicht ganz im Regen stehen lassen. Daher habe ich die Wohnung gereinigt (Tod erfolgte auf natürliche Weise in der Wohnung) und die wichtigen Dokumente mitgenommen. Die Kinder würden gern einen alten ihr überlassenen Sekretär mitnehmen.

Wie gehe ich hier jetzt vor ohne stillschweigend in ein Vertragsverhältnis mit dem VM einzugehen? Mein VM hat vereinfacht gesagt alles was wir benötigen entfernen, dem VM schriftlich das Ausschlagen des Erbes mitteilen, die Wohnung und Möbel zur Räumung freigeben und Schlüssel überlassen. Über so ein Vorgehen würde er sich in so einem Fall schon freuen...

Hoffentlich könnt ihr mit helfen!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Die Kinder würden gern einen alten ihr überlassenen Sekretär mitnehmen.


Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, ist das nicht zulässig.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

... zulässig schon - dies könnte allerdings als Annahme des Erbes gewertet werden. :grins:

Man sollte es unterlassen, etwas aus dem Nachlass zu entfernen!


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mario01123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke!

Nochmal kurz zusammengefasst:

Folgender Fall: Mutter am 02.01. verstorben, drei Kinder wollen das Erbe ausschlagen (Nachlass überschuldet)
Vermieter ist noch nicht informiert (Wohnung zahlt das Jobcenter) um die benötigten Dokumente für den Bestatter zu erlangen war der Schwiegersohn gestern in der Wohnung und hat alles an Schriftstücken mitgebracht und die Wohnung gereinigt (Tod erfolgte in der Wohnung).

1.)
Muss ich die Dokumente dem Amtsgericht zur Nachlasspflege bei der Aussschlagung übergeben? Wir fühlen uns so schlecht dabei nichts zu tun, werden wir durch unser handeln zu erben wenn ich Zeitung, GEZ und Co informiere?

2.) Alle drei Kinder schlagen aus, die verstorbene Mutter war geschieden. Für das gerade geborene Enkelkind schlagen wir wenn nötig auch mit aus. Wie realistisch ist es, das das Amtsgericht irgendwann auf weitere potenzielle Erben (ihre Eltern etc.) zugeht?

3.) Ist es rechtens dem Vermieter die Schlüssel zu überlassen und ihm bereits schriftlich oder mündlich über die Ausschlagung zu informieren?

4.) Kann mir das Amtsgericht bei diesen Fragen beratend zur Seite stehen oder soll ich mich hier mit einem Anwalt vor Ort zusammensetzen?

Vielen Dank für ihre Hilfe.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

zu 1) Nein, die Sicherung des Nachlasses, d.h. die Wahrnehmung der Aufgaben eines Nachlassverwalters fürht nicht zu einer Erbannahme. Zur Sicherung des Nachlasses gehört auch die Kündigung von Verträgen.

Zu einer Erbannahme kann aber die Entnahme von Dingen zu eigenen Gunsten führen.

zu 2) Ob die Eltern der verstorbenen über die Ausschlagung informiert werden und dann ebenfalls ausschlagen müssen, liegt im Ermessen des Amtsgerichtes. Es kann aber auch nicht schaden, wenn die Eltern zum Termin für die Ausschlagung gleich mitkommen.

zu 3) Ja

zu 4) Das Amtsgericht führt typischerweise keine Rechtsberatung durch. Wenn man ein paar rechtliche Informationen haben möchte, dann würde ich die Ausschlagung bei einem Notar machen. Beim dann erforderlichen persönlichen Termin kann man ggf. einige Fragen stellen. Die Gebühren sind die gleichen wie beim Nachlassgericht mit dem Unterschied, dass beim Notar noch die MWSt. Kosten für Auslagen hinzukommen. Die Gebühr beträgt lediglich 10€.

Die Einschaltung eines Anwaltes lohnt sich bei so einer Schlage nach meiner Einschätzung nicht.

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