Erbe ohne Testament - Wie vorgehen ?

8. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bruder1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
Erbe ohne Testament - Wie vorgehen ?

Hallo,

ich habe ein paar allgemeine Fragen bzgl. des Vorgehens der Miterben beim Erben ohne Testament. Ich wäre sehr dankbar, wenn man mir ein paar Ratschläge geben bzw. die ein oder andere Fragen benatworten könnte.

Hintergrundinfomationen zu dem Fall:
Bundesland Bayern - Kein Testament. Unsere Mutter ist vor kurzem verstorben. Unsere Eltern haben sich vor langer Zeit schon scheiden lassen und meine Mutter hat auch schon vor einigen Jahren wieder geheiratet. Wir (ich und mein Bruder) haben zwar Kontakt zu meiner Mutter gehabt (ich weniger, da ich seit langem im Ausland lebe), aber haben nie mit ihr über ihre Vermögensverhältnisse, bestehende Versicherungen oder Erbschaft allgemein, gesprochen. Ihr Mann hat uns kurz nach Ihrem Ableben informiert, dass 2 Konti bei einer Bank vorhanden sind (ungefähr 14'000 Euro) und wollte, dass wir umgehend gemeinsam dorthin fahren, um diese ausfzulösen. Seiner Aussage nach ging dies einfach, da er ein langjähriger Freund des Geschäftsstellenleiters der Bank ist.
Wir haben dies ausgeschlagen, da wir u.a. den Zeitpunkt (kurz nach dem Tod unserer Mutter) als nicht angemessen empfunden haben. Dennoch hat er uns dann immer mehr darauf gedrängt. Ubs kam uns dies dann auch irgendwie merkwuerdig vor und wir haben bisher nichts unternommen.

Fragen:
1) Muss oder soll ich zunächst abwarten, bis ich darüber informiert werde, dass ich Erbe bin ?
2) Wird Nachlassgericht von sich aus und ohne Exstenz eines Testaments oder den Antrag eines (Mit-)Erben zur Erstellung eines Erbscheins tätig ?
3) Oder wie läuft es bei einem derartigen Fall allgemein ab resp. wie ist das Vorgehen für die Miterben in diesem Fall ?
4) Benötigt der Ehemann einen Erbschein um Zugriff auf die Konti unserer Mutter zu erhalten ?
5) Ist der Ehemann verpflichtet uns Auskunft über die Erbamasse zu geben oder wie erfahren wir sonst, ob und was unser Erbanteil ist (speziell auch ob noch weitere Vermögenswerte wie Lebensversicherungsauszahlungen oder ggf. auch Forderungen an sie vorhanden sind) ? Denn nur er hat eine Übersicht.
6) Was wäre allgemein in diesem Fall uns als nächste Schritte zu empfehlen ?

Vielen Dank.

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-- Editiert am 08.03.2011 15:28

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.03.2011 16:41:54
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

39x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bruder1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Damit meinte ich, dass sie bei der Bank, die sich in Bayern befindet, 2 aktive Kontos hat, die auf ihren Namen laufen.

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8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

zu 1) Von wem erwartest Du eine solche Information?

zu 2) Nein.

zu 3) Die Erben müssen einen Erbschein beantragen.

zu 4) Eigentlich ja. Im konkreten Fall scheint aber die Bank großes vertrauen in Deinen Vater zu haben.

zu 5) Ja, er muss Auskunft geben, wobei z.B. Lebensversicherungen an den Bezugsberechtigten fallen und damit typischerweise nicht zum Nachlass gehören. An Bankkonten und Immobilien kommt der Vater nur mit Erbschein und der Zustimmung aller Erben heran.

zu 6) Einberufung des "Familinerates" und gemeinsame Durchsprache, wie man mit dem Erbe verfahren will. Außerdem sollte ein Erbschein beantragt werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bruder1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo hh,

vielen Dank. Deine Antworten helfen wir mir sehr weiter.

Hier noch ein paar Anmerkungen meinerseits und ein zusätzliche Frage:

zu 4) Handelt sich nicht um meinen Vater, sondern um den Ehemann meiner Mutter (meine Mutter und mein Vater sind wie erwähnt schon sehr lange geschieden).

zu 6) Einberufung 'Familienrat' ist schwierig, da der Ehemann meiner Mutter nicht viel mit uns zu tun hatte und uns auch scheinbar nicht wirklich gut gesinnt ist resp. nicht unbedingt mit uns etwas zu tun haben möchte

Noch ein Frage zu 5):
D.h. wir könnten ihn auffordern, dass er uns eine Zusammenstellung der Erbmasse erstellt ?


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12308.03.2011 16:41:54
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

zu 6) Eine Alternative zu einer Einigung in einem Gespräch zwischen allen Beteiligten ist doch eine gerichtliche Entscheidung. So etwas sollte man erst ins Auge fassen, wenn die gütliche Einigung ausgeschlossen ist. Die gütliche Einigung sollte daher wenigstens versucht werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bruder1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Nochmals besten Dank.
Wir werden es versuchen. Mein Ziel ist es in jedem Fall dies möglichst ohne Anwälte und Gericht zu regeln.


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.03.2011 09:33:48
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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