Erbe nach Tod der leiblichen Mutter

13. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
mamus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)
Erbe nach Tod der leiblichen Mutter

Vor ca. 3 Wochen ist unsere Mutter verstorben. Mein Stiefvater ist ein schwestpflegefall, der nun im Heim ist und für den ich die Betreuung habe. Meine Probleme sind nun:
Meine Eltern haben ein Testament auf gegenseitigkeit. Das heißt ja, dass mein Stiefvater alles erbt. Meine Mutter hat aber insgesamt 3 Kinder (also 2 aus erster Ehe und 1 aus der jetzigen). Barvermögen oder sonstige großen "Wertgegenstände" sind nicht vorhanden. Außer, ein Reihenhaus. Wert ca. 150.000 Euro. Im Grundbuch stehen beide zu je 50 Prozent.
Ist es nun so, dass mein Bruder und ich (wir sind aus erster Ehe) gar nichts erben ? Was müssten wir tun, damit wir von meiner Mutter etwas erben?
Meine Mutter, die erheblich jünger war als mein Vater dachte immer, sie stirbt als letzte und dann bekommen alle drei Kinder das Gleiche. Dies ist nun nicht so gekommen. Und das leibliche Kind meines Stiefvater wird uns sicherlich nichts freiwillig geben.
Vielen Dank für Eure Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Jetzt erbt Ihr nichts.

Wenn Ihr in dem Testament nicht als Schlusserben oder Nacherben genannt worden seid, dann erbt Ihr nach dem Tod Eures Stiefvaters auch nichts.

Ihr habt jedoch die Möglichkeit, jetztden Pflichtteil zu fordern. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte Eures gesetzlichen Erbteils und muss ausgezahlt werden.

Jedes Kind hat damit einen Anspruch auf 1/12 des Hauswertes, also je 12.500€. Die beiden Kinder, die nicht vom Stiefvater stammen, haben quasi keine andere Möglichkeit, als diesen Pflichtteil zu fordern.

Damit muss der Stiefvater jedoch 25.000€ auszahlen, wozu er nicht in der Lage sein dürfte. Im Zweifel kann in so einer Situation das Haus dann versteigert werden.

Dieses Szenario wäre ein Druckmittel, um mit dem Stiefvater, soweit er dazu noch in der Lage ist und seinem leiblichen Kind einen vertrag zu schließen, mit dem dann alle leben können.

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