Erbe einfordern nach 15 Jahren?

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
analir
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 21x hilfreich)
Erbe einfordern nach 15 Jahren?

Guten Abend & allen Lesern ein gutes neues Jahr!

Ich erbitte Erfahrungen und Tips zu folgender Sachlage:

Vater verstarb 1992 und hinterließ Ehefrau einen Sohn. Eltern waren verheiratet und hatten kein Testament. Zum Zeitpunkt des Todes besassen die Eltern ein Haus mit Grundstück, wobei sie fürs Haus noch einen Restkredit abzahlten. Ein Auto (gerade 1 Tag alt!) und Barvermögen unbekannter Größe waren vorhanden.
Bis vor kurzem hat Sohn sich nie damit beschäftigt, aber durch einen bösen Streit mit der Mutter weiß er nun, dass er bereits seit dem Tod meines Vaters Erbe bin. Ihm gehört 1/2 des Erbes, also 1/4 vom Gesamt?

Er hat jetzt (vorerst ohne Anwalt) die Erbauseinandersetzung gefordert.

Nun frage ich mich - worauf bezieht sich das Erbe bzw. der Anspruch? Auf 1/4 von Allem oder nur von Haus/Grundstück? Wie wird der Anspruch berechnet - nach dem heutigen Wert oder dem 1992 (wo noch der Kredit lief)? Die Mutter hat all' die Jahre mit allem gemacht, wie sie wollte, hat Sohn nie miteinbezogen. Inzw. wurde das Haus saniert, immermal neue Autos gekauft usw. Ich bin nun unsicher, wie Erbe errechnet wird.

Sohn hat schriftlich um die Auseinandersetzung gebeten und der Mutter angeboten seinen Anteil abzukaufen. Darf er das? Sohn möchte bei allem Streit nicht, dass sie aus dem Haus muss und geht davon aus, dass sie ihn durchaus auszahlen kann. Er hat die Mutter um ein Angebot unter Beachtung des Verkehrswertes gebeten, korrekt so?

Bin gespannt auf die Rückmeldung der Leser hier, vielen Dank!

MfG analir

Testament oder Erbe?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Du hast 50% des Nachlasses Deines Vaters geerbt. Dazu gehört der Hausanteil, sowie die Anteile an Kontoguthaben und auch Darlehen.

Dabei handelt es sich dabei um einen Eigentumsanteil und nicht um einen Geldauszahlungsanspruch.

Natürlich darf der Sohn um eine Erbauseinandersetzung bitten. Es besteht aber keine Verpflichtung der Mutter, dieser Bitte auch nachzukommen.

Erzingen kann man so etwas nur durch eine Erbauseinandersetzungsklage, bei der z.B. das Haus zwangsversteigert werden würde.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Warst du damals noch minderjährig?

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
analir
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 21x hilfreich)

@sika0304, nein ich war bereits 19Jahre alt.

Um eine Zwangsversteigerung und somit den Auszug meiner Mutter zu verhindern, wollte ich meinen Hausanteil meiner Mutter sozusagen verkaufen. Ich mag gar nicht auf Heller und Pfennig wissen, was mir zusteht. Ich hoffe dass sie ebenso wie ich, alles ohne Gericht klären will und mir ein faires Angebot macht.

Falls nicht ...

sollte es zu einer Erbauseinandersetzungsklage kommen - wird dann ein Gutachten über alles Erbe erstellt? Wie macht man das? Wird das von 1992 genommen (was ja kaum noch nachweisbar ist) oder der jetzige Sachstand? Wie ist es dann mit den Konten, die sicher inzw. alle nur noch auf meine Mutter laufen, ebenso alle geänderten und "verschobenen" Sparguthaben?

LG & Danke!

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#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

"Warst du damals noch minderjährig?...
Welche Bedeutung könnte das haben?"

Die Verjährung der Ansprüche von Kindern gegen die Eltern ist während der Minderjährigkeit gehemmt (§ 207 BGB ).

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Bei Minderjährigen und Immobilien mischt normalerweise das Jugendamt mit, d.h. die Eintragung ins Grundbuch würde auf "Erbengemeinschaft" lauten.
Da du volljährig warst und damals kein Erbe angefordert hast, kann es unter Umständen sein, dass du auf das Barvermögen und das Auto gar keinen Anspruch mehr hast (Verjährung). Sehr wohl aber noch zur Erbengemeinschaft bezüglich der Immobilie gehörst.
Der einfachste Weg, beantrage einen Erbschein und die Eintragung ins Grundbuch.

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#7
 Von 
analir
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 21x hilfreich)

Unter welchen Umständen verjährt denn Auto/Barvermögen eher, als Haus/Grundstück? Oder gibts da festgelegte Regeln, wo kann ich die nachlesen?

Ich habe weder die Sterbeurkunde noch sonst ein Dokument, ausser meinem Ausweis - kann ich trotzdem einen Erbschein beantragen?

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
M.Schomers
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo analir,
auch Ihnen ein gutes Neues Jahr 2008.

Ich bin Fernsehproduzent und such für ein neues Format für einen Öffentlich-rechtlichen Sender aktuelle Fälle, in denen es um Probleme mit Erbschaft, Testament etc. geht. Die Fälle sollen in einem Fernsehbeitrag dargestellt werden, anschließend erfolgt eine konkrete Beratung zum Fall durch einen Erbrechts-Experten.

Wenn Sie sich vorstellen könen, Ihren Fall in einem Fernsehbeitrag darzustellen und mit Hilfe eines Erbrecht-Experten zu lösen
würde ich mich freuen, wenn Sie mich einmal anrufen würden.
Herzliche Grüße
Michael Schomers
Tel: 0173 / 519 66 99

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#10
 Von 
analir
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

möchte nochmal eine Nachfrage stellen.

Für die Erbauseinandersetzung wird normalerweise doch der Nachlass aufgelistet. Wie ich im Inet gelesen habe, wird bei den vorhandenen Konten/Sparbüchern der Stand zum Todeszeitpunkt genommen. Richtig?

Dies ist nach nun fast 16Jahren nicht mehr nachweisbar, denn selbst Banken werden die Unterlagen wohl kaum länger als 10Jahre aufbewahren, Privatpersonen eh nicht.

Wie verfährt man dann?

Danke für eine Info!

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#11
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

@hanibal:
Da kein Testament vorhanden, ist der Sohn durch den Tod des Vaters kraft Gesetzes Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden, ohne dass dies hätte geltend gemacht werden müssen.
Verjährung spielt also keine Rolle.
Möglicherweise gibt es noch Unterlagen (Erbschaftsteuererklärung, Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht).

analir: Du musst natürlich damit rechnen, dass deine Mutter dir nur den Pflichtteil hinterlässt und nach einem "würdigeren" Erben sucht.

-- Editiert von nataly am 03.01.2008 12:45:36

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#12
 Von 
analir
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 21x hilfreich)

nataly, du meinst, weil jetzt der Erbteil vom Vater eingefordert wird?

Mutter enterbt Sohn eh schon(mündlich angedroht)und will den 3 Enkelkindern alles vererben (wohl mit Verwalter nehmen wir an), auf den Pflichtteil würde Sohn dann zugunsten der Kinder verzichten, hat das auch geäußert. Sohn will hier nur was ihm vom Vater her zusteht, Rest ist ihm gleichgültig, wenns an seine Kinder geht, ist dies nur in seinem Sinne.

(ich bin hier übrigens die Schwiegertochter des Ganzen, mein Mann ist der betroffene Sohn)


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