Erbe bei Hartz 4

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hedwig Zeh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe bei Hartz 4

Hallo,
seit 4 Jahren habe ich von meinem Bruder ein Haus gemietet.
Jetzt im Dezember verstarb er.
Ich lebe mit meinen Kindern von Hartz 4, das Haus ist nicht schuldenfrei, ca 25000 € Bankschulden. Meine Mutter und meine 6 Geschwister leben noch, wie sieht es für mich aus? Testament wurde nicht geschrieben, gehört das Haus jetzt der Bank?
MFG Hedwig Zeh

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Zunächst einmal mein herzliches Beileid. Wie ist der Familienstand deines Bruders? Ist er ledig ohne Kinder, oder verheiratet?
Ist er ledig ohne Kind/er erbt wohl deine Mutter das Haus als Verwandte ersten Grades. Ist er verheiratet, so würde seine Frau das Haus erben.
Gibt bitte mehr Infos, dann kann man auch detailierter antworten.


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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
Hedwig Zeh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Bruder war ledig, keine Kinder.
Meine Mutter lebt noch, mein Vater ist verstorben.

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

So weit ich weiß ist es also so, dass deine Mutter nebst ihren Abkömmlingen (also du und deine Geschwister) erben werdet, sofern ihr das Erbe nicht ausschlagt.
Es würde also zunächst einmal darauf ankommen, was das Haus wert ist, wieviel du erbst (also anteilsmäßig in Euro ausgedrückt - demgegenüber steht ja aber auch noch die Belastung des Hauses).
Ihr müsst euch also informieren, ob evtl. das Erbe überschuldet ist, oder ob ide Belastung auf das Haus die einzigen Schulden deines Bruders sind.

Informiere dich doch ggfs. bei der Arge wie es aussieht, wenn du 1/7 eines belasteten Hauses erbst (ich glaube, dass das so gemacht wird - einsiebtel).

Evtl. schreibt ja noch jemand etwas, der etwas mehr Ahnung hat als ich.

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"Scientia potentia est."

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#4
 Von 
M.Schomers
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Zeh,

ich bin Fernsehproduzent und suche für ein neues Format für einen Öffentlich-rechtlichen Sender aktuelle Fälle aus NRW, in denen es um Probleme mit Erbschaft, Testament etc. geht. Die Fälle sollen in einem Fernsehbeitrag dargestellt werden, anschließend erfolgt eine konkrete Beratung zum Fall durch einen Erbrechts-Experten.

Wenn Sie sich vorstellen könen, Ihren Fall in einem Fernsehbeitrag darzustellen und mit Hilfe eines (für Sie kostenlosen) Erbrecht-Experten zu lösen
würde ich mich freuen, wenn Sie mich einmal anrufen würden. Ich rufe dann zurück.
Oder mailen Sie mich an:
Lighthouse@Michael-Schomers.de

Herzliche Grüße
Michael Schomers
Lighthouse Film
Tel: 0173 / 519 66 99

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Deine Mutter erbt zu 50% und die übrigen 50% werden unter den noch lebenden Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt. Du erbst also 7,14% (1/14).

Das Erbe umfasst den gesamten Nachlass des Bruders, also Kontoguthaben, Immobilien, Wetgegenstände, aber auch die Schulden.

Alle Personen zusammen (Mutter und Geschwister) bilden nun eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam bestimmen, was mit dem Nachlass passieren soll. Die Bank hat nun anstelle Deines Bruders diese Erbengemeinschaft als Vertragspartner. Das Haus geht nicht an die Bank. Das gilt sinngemäß auch für alle anderen Verträge Deines Bruders.

Das Erbe gilt für Hartz IV als Einkommen und wird angerechnet.

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