Erbe ausschlagen - und trotzdem Beerdigung zahlen?

13. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Teddyknuddel
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Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)
Erbe ausschlagen - und trotzdem Beerdigung zahlen?

Folgender Fall: Vater lässt sich scheiden, verschwindet, lässt Kinder in Stich, Ex-Frau klagt Unterhalt erfolgreich ein, aber jedesmal, wenn der Gerichtsvollzieher antritt, ist der Mann entweder verschwunden, oder aber er hat auf wundersamer Weise immer den Job verloren.
25 Jahre später. Die Schwester von dem Mann wird benachrichtigt, dass er verstorben ist, und wird gebeten, Auskunft über direkte Nachkommen zu geben. So, der Mann war Sozialhilfeempfänger, also sind wohl nur Schulden zu vererben. Erbe wird ausgeschlagen, ganz klar.
Jetzt kommt der Hammer. Das Nachlassgericht gibt an, dass mit der Kenntnissetzung der Schwester des Verstorbenen die 6 Wochenfrist für die direkten Nachkommen auch beginnt. Der Oberhammer, obwohl der Kontakt seit 25 Jahren abgebrochen ist, der Mann in keinster Weise seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, sollen die Nachkommen, die das Erbe ausschlagen, für die Beerdigungskosten aufkommen.

Ich weiß, Gerechtigkeit und Gesetz sind 2 verschiedene Schuhe, aber bitte, das kann doch alles nicht wahr sein!

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

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42 Antworten
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#1
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Der Oberhammer, obwohl der Kontakt seit 25 Jahren abgebrochen ist, der Mann in keinster Weise seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, sollen die Nachkommen, die das Erbe ausschlagen, für die Beerdigungskosten aufkommen.#
Es ist im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt, dass die Angehörigen die Kosten für die Bestattung zu tragen haben auch wenn diese ausgeschlagen haben.

Weshalb soll der Steuerzahler (und somit auch ich) für die Bestattungskosten aufkommen? :schock:


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#3
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Erbausschlagung sollte doch aber genau vor sowas schützen.

Weiteres ist noch zu erwähnen. Die Frau, mit der der Mann die beiden Kinder hatte, ist verstorben. Die zweite Frau, von der er auch geschieden ist, kann doch dann genauso hinzugezogen werden.

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Erbausschlagung sollte doch aber genau vor sowas schützen.#
Dies betrifft aber nicht die Bestattungskosten!

#Die zweite Frau, von der er auch geschieden ist, kann doch dann genauso hinzugezogen werden.#
Sobald der Scheidungsantrag gestellt wurde, hat ein Noch-Ehegatte keinerlei Erb- oder Pflichtteilsansprüche mehr. Der geschiedene Ehegatte kann somit nicht mehr herangezogen werden.


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#5
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

#Sobald der Scheidungsantrag gestellt wurde, hat ein Noch-Ehegatte keinerlei Erb- oder Pflichtteilsansprüche mehr. Der geschiedene Ehegatte kann somit nicht mehr herangezogen werden.#

Google sei Dank. dem ist nicht so:Wer zahlt die Beerdigungskosten

Die Kinder schlagen das Erbe ja auch aus - also verzichten ebenso auf Erb- oder Pflichtanteil. Außerdem ist bei Scheidung der sozialschwächere Partner zu unterstützen.

-- Editiert am 13.11.2009 20:46

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#6
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#7
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Doch, der Antwortgeber, ein Anwalt, hat es genau erwähnt.

quote:
Selbst wenn das Ehepaar geschieden wäre würde sich der Sachverhalt nicht ändern.


Da die Kinder bereits schon Gläubiger sind, sehen diese auch nicht im Geringsten ein, auch nur einen müden Heller für seine Beerdigungskosten aufzukommen.

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

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#8
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

renner9 hat recht. Ob die Kinder es nun einsehen, für die Beerdigung zu zahlen, oder nicht, ist übrigens irrelevant. Sie können es aber natürlich gerne darauf ankommen lassen.

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#9
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#10
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Naja, wir haben Rechtsschutz - mal schauen, ohne Gerichtsbeschluss wird hier gar nichts bezahlt. Irgendwo schon ein Witz, da ist man selber Gläubiger, und soll dann noch für den Schuldner selber auch aufkommen.

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#11
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#12
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Der "Vater" hat von einem Tag auf dem anderen beschlossen, nicht mehr Vater zu sein. Hatte jeglichen Unterhalt verweigert, selbst nach dem Tod der Mutter der Kinder wollte er nichts davon wissen.
Dann kann ja jeder in die Welt hinausgehen, irgendeine schwägern, und damit vorsorgen, dass die Beerdigung bezahlt wird.

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#13
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#14
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Verschenkt wird gar nichts - wer Leben "verschenkt" ist damit noch lange nicht von seinen Pflichten entbunden - kommt dieser dem nicht nach, kann keiner erwarten, dass im Gegenzug für diesen gerade steht.

Der Mann kam vor 25 Jahren ins Wohnzimmer, sagt seinen Kindern "Tschau - ich hab ne neue Frau". Dann kommt er nochmal, und unterschreibt in Gegenwart seiner 9jährigen Tochter eine Verzichtserklärung auf Sorgerecht und Besuchsrecht.
Die sollen sich schön an die Schlampe halten, die er danach geheiratet hat.

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#15
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#16
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

quote:


Das wird wohl eine Wunschvorstellung bleiben, die richtigen Adressaten hat das Amt ja schon ermittelt.


Woher willst Du das wissen? Es wurde NUR die Information von ihm hergegeben, dass er eine Schwester hat, und die hat dem Amt mitgeteilt, dass da zwei Töchter da sind.

quote:

Die "Verzichtserklärung" wird dem Papa ja wohl irgendjemand abgefordert haben?




Dem Erzeuger wurde es "abverlangt" aber es wurde ihm keine Pistole an den Kopf gesetzt, dass er das unterschreiben muss. Wenn ihm seine Kinder irgendetwas bedeutet hätten, dann hätte er es verweigern können. Er wollte nur ganz schnell aus seiner Ehe raus, damit er seine Neue heiraten kann, egal um welchen Preis. Er hat damals offiziell auf seine Kinder verzichtet, er hat keine Unterhaltszahlungen geleistet, und dann sollen die Kinder für`s verscharren trotzdem aufkommen?

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#17
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#18
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Für gewisse Anmassungen, gleich den vollen Überblick zu haben? Du kannst gar nicht im geringsten erfassen, was meine Frau und ihre Schwester durchmachen mußten. Und nach 25 Jahren, wo sie ihr eigenes Leben mit viel Mühen aufgebaut haben, werden sie gleich nochmal bestraft.

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#19
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Für gewisse Anmassungen, gleich den vollen Überblick zu haben? Du kannst gar nicht im geringsten erfassen, was meine Frau und ihre Schwester durchmachen mußten.#
Das spielt auch keine Rolle! Du hast in einem Rechtsforum nach einem juristischen Rat gefragt und hast die entsprechenden Antworten erhalten.

Wenn diese nicht so ausfallen, wie du sie gerne hättest ist das dein Problem. :???:




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#20
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Schlechte Nachrichten für gewisse Besserwisser - gute für meine Familie

Wir wurden heute vom zuständigem Bürgeramt informiert, wenn wir nachweisen können, dass der Erzeuger keinen Unterhalt gezahlt hat, dann sind wir auch nicht dazu verpflichtet die Beerdigungskosten zu übernehmen.

Und ja, ich habe nach juristischen Rat gefragt - besser noch, ich habe Hilfe gesucht. Keine ISTEINFACHSOZAHLUNDSEISTILL . Ob Ihr es glaubt oder auch nicht, auch wir zahlen Steuern. Vielleicht sieht der Gesetzgeber das ein bißchen anders, als nur mit dem Leben schenken gewisse Privilegien genießen zu können. Vielleicht sieht manchmal das Gesetz so, dass man erst für seine Pflichten aufkommen sollte, bevor man seine Rechte einfordern kann.

Es tut mal gut, wenn doch Gerechtigkeit angewandt wird.

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

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#21
 Von 
guest-12326.11.2009 08:52:24
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 106x hilfreich)

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#22
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Ich denke eher, dass es eine neue Regelung gibt. Die Städte haben des öfteren Penner unter die Erde zu bringen. An Unerfahrenheit mangelt es mit Sicherheit nicht.

Außerdem - dann könnte man ja genauso gut zur Samenbank springen, und von dort die Empfängerin ausfindig machen, und deren Kind dazu auffordern, die Beerdigungskosten zu übernehmen.

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#23
 Von 
guest-12326.11.2009 08:52:24
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 106x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Am Ende ist das Ganze auch eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters.

Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass sich das Urteil des VG Gießen sehr stark an der HVwVG orientiert, also einem hessischen Landesgesetz. Das Urteil ist daher nicht ohne weiteres auf andere Bundesländer übertragbar.

Schon im Leitsatz dieses Urteils wird darauf verwiesen, dass das VG Gießen die Rechtslage anders sieht, als das OVG Nordrhein-Westfalen (NVwZ-RR 1997, 99 ff.). Ich gehe daher davon aus, dass die Kinder bei gleicher Sachlage die Beerdigungskosten in NRW nicht hätten übernehmen müssen.

Die ursprünglichen Antworten waren daher wohl voreilig, da sich in diesem Punkt eine durchaus komplexe Rechtslage ergibt, auch dadurch, dass hier das jeweilige Landesrecht beachtet werden muss. Dass die gesetzlichen Grundlagen sich in der letzten Zeit geändert haben könnten, ist mir jedoch ebenfalls nicht bekannt.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

quote:

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könnte man ja genauso gut zur Samenbank springen, und von dort die Empfängerin ausfindig machen
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Das nun gerade nicht, da hierdurch keine Vaterschaft entstehen kann.


Irgendwie schon - denn ab wann beginnt die Vaterschaft? Ab dem Zeitpunkt, wo die Mutter zu Protokoll gibt, wer der angebliche Vater ist? Ab dem Zeitpunkt, wo das Kind den Vater Papa nennt?

Andere Frage, ab wann beginnt devinitv die Frist für die Ausschlagung zum Erbe? Ab dem Zeitpunkt, wo man von vom Nachlassgericht Post bekommt? Weil offiziell wurden wir eigentlich erst gestern durch das Bürgeramt "TELEFONISCH" informiert, dass er verstorben ist, und man wollte uns den Termin zur Beisetzung nennen.

Meine Frau interessiert halt einfach, wieviele Schulden dieser Versager gemacht hat.



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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12326.11.2009 08:52:24
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 106x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Der rechtliche Rat war doch ganz am Anfang "es hängt vom Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes ab" - da hast du halt Glück gehabt, das es bei euch nicht vorschreibt, dass du zahlen musst.



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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Nun - WIR zahlen eben nicht für diesen Penner. Da die Urne von der Stadt jetzt auf einem Friedhof beigesetzt wird, scheint das alles schon geregelt zu sein. Wir würden die Asche ansonsten holen, und verstreuen, da wir es auch nicht einsehen würden, Friedhofsgebühren zu zahlen.

Ist echt grausam mit manchen Menschen, anstatt dass sie sich mal freuen, dass es gerecht zugeht, plärren sie rum NEIN - BLABLABLA - GESETZ - BLABLABLA

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

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#30
 Von 
guest-12326.11.2009 08:52:24
Status:
Beginner
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