Erbe ausschlagen binnen 6 Wochen?

20. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)
Erbe ausschlagen binnen 6 Wochen?

Guten Morgen,

gestern erfuhr ich, was schlimm genug ist, vom Tod meines Onkels (bereits fast 3 Wochen her). In diesem Zusammenhang teilte meine Mutter mir mit, das sowohl ich, als auch meine Exfrau müssten beim Amtsgericht präventiv das Erbe ausschlagen, da mein Onkel hoch verschuldet ist und das sonst auf uns zurückfallen könnte. Diese Erklärung müssten wir auch für unseren 3-jährigen Sohn abgeben. Und das Ganze innerhalb von 6 Wochen nach dem Ableben des Onkels.

Ist es nicht normalerweise so, dass einem das Erbe "angeboten" wird und man dann annehmen oder ausschlagen kann?! Und wieso sollte meine Exfrau darin involviert sein?

Danke im Voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße,

Ragnar

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Es ist richtig, dass die Ausschlagungsfrist für Erbschaften 6 Wochen beträgt. Das Erbe wird einem nicht angeboten, sondern vielmehr wird man automatisch Erbe, wenn man es nicht ausschlägt. Die Ausschlagungsfrist beginnt aber erst mit dem Tag, an dem Du vom Tod des Erblassers erfahren hast. Du hast jetzt also noch 6 Wochen Zeit.

Bist Du über Vater oder über die Mutter mit dem Onkel verwandt? Wenn die Verwandtschaft über den Vater besteht und Dein Vater noch lebt, dann fängt die 6-Wochenfrist erst an zu laufen, wenn Du von dessen Ausschlagung erfährst. Wenn Du über Deine Mutter mit dem Onkel verwandt bist, gilt das natürlich genauso.

Solltest Du Dich zur Ausschlagung entscheiden, dann solltest Du gleichzeitig auch für Deinen Sohn ausschlagen. Deine Ex-Frau hat damit nur insofern zu tun, als sie der Ausschlagung durch Deinen Sohn zustimmen muss, wenn sie das Sorgerecht für ihn hat.

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-- Editiert hh am 20.08.2013 12:36

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