Erbe ausschlagen - Konsequenzen

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb471708-20
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
Erbe ausschlagen - Konsequenzen

Hallo zusammen,

gestern ist ganz überraschend meine Mutter gestorben. Mein Bruder und ich sind uns einig, dass wir das Erbe ausschlagen werden, da außer rund 300€ auf dem Girokonto kein Vermögen besteht und wir nicht in den Mietvertrag einsteigen wollen. (Das müssten wir doch für max. 3 Monate, oder?)

Dieses Thema wirft jetzt bei mir einige Fragen auf:

1. Es ist doch so, dass wir jetzt nicht mehr in ihre Wohnung dürften, d.h. auch keine erforderlichen Unterlagen für die Besttattung, Erinnerungsstücke wie Fotos etc. holen dürften, richtig? Und dass demzufolge dort Essen vergammelt, der Briefkasten überquillt, persönliche Sachen dort verbleiben müssen usw. oder?

2. Nach dem Tod meines Vaters im April hat meine Mutter eine Rentenrückzahlung von rund 4000€ erhalten, diese sind auf ein Sparkonto von mir gegangen, mit einem Teil des Geldes haben wir ihren Umzug etc. finanziert. Rund 2000€ sind noch drauf - darf ich da noch dran zwecks Beerdigung oder wird das Amtsgericht die Kontobewegungen rückverfolgen?

3. Stichwort Girokonto, laufende Zahlungen:
Muss / darf ich mich um die Auflösung ihres Kontos kümmern und was ist mit den laufenden Abbuchungen, Miete, Strom etc.?

4. Wenn wir das Erbe ausschlagen sind wir ja auch raus, was das Thema Wohnung aufösen, entrümpeln angeht, richtig?

5. Ist es grundsätzlich so, dass auch zukünftige Schulden innerhalb einer gewissen Frist von den Gläubigern noch geltend gemacht werden können? Ich habe nämlich die Befürchtung, dass ihr ehemaliger Vermieter noch Geld für die Renovierung ihrer alten Wohnung sehen werden will..

6. Etwas profan aber dennoch: Darf ich ihre Sachen, die sie im Krankenhaus dabei hatte und die nun bei mir sind entsorgen oder gilt das auch schon als Annehmen der Erbschaft?

Generell gefragt, was sind nun meine Rechte und Pflichten in dem Fall?

Für Hilfe bereits jetzt vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zu 1.: Ein Betreten der Wohnung ist erlaubt. Ebenfalls sind Maßnahmen erlaubt, die der Sicherung des Nachlasses dienen. Allerdings darf man nichts aus der Wohnung mitnehmen. Das Vergammeln von Essen darf man also verhindern. Den Briefkasten darf man auch Leeren und den Inhalt in die Wohnung bringen.

Zu 2.: Die Verwendung des Geldes für die Beerdigung ist nach meiner Auffassung zulässig.

Zu 3.: Die Vertragspartner Deiner Mutter darfst Du über deren Tod und den Umstand, dass Du ausschlagen wirst informieren.

Zu 4.: Richtig

Zu 5.: Der Vermieter kann natürlich noch Forderungen gegen den Nachlass stellen.

Zu 6.: Wenn Du ganz sicher gehen willst, bringst Du die Sachen in die Wohnung oder bewahrst sie wenigstens eine Weile auf. Wahrscheinlich interessiert das aber niemanden.

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