Hallo zusammen,
ein Onkel von mir ist verstorben.
Seine Kinder und seine Geschwister haben das Erbe wg. Überschuldung des Erblassers ausgeschlagen.
Meine Mutter teilte mir nun mit das auch ich für mich und meinem minderjährigen Sohn das Erbe ausschlagen muss.
Das Problem: Mein Sohn, der Großneffe, ist ein Trennungskind mit schwierigen Verhältnissen der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern zueinander.
Kann ich alleine für ihn das Erbe ausschlagen oder muss die Kindesmutter mit unterschreiben?
Grüße
Carl
Erbe ausschlagen- Grossneffe Trennungskind
31. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 31. Oktober 2018 | 13:47
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 52x hilfreich)
Erbe ausschlagen- Grossneffe Trennungskind
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Oktober 2018 | 16:04
Von
Status: Richter (8002 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Meine Mutter teilte mir nun mit das auch ich für mich und meinem minderjährigen Sohn das Erbe ausschlagen muss.
Die Ausschlagung muss erfolgen, wenn man vom Nachlassgericht vom Anfall der Erbschaft benachrichtigt wird.
Zitat:Kann ich alleine für ihn das Erbe ausschlagen oder muss die Kindesmutter mit unterschreiben?
Eine Ausschlagung bzgl. Minderjährigen muss von den Sorgeberchtigten unterschrieben werden - also auch von der Mutter des Kindes.
Und jetzt?
Schon
266.715
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten