Ich bin das einzige erwachsende Kind meines Vaters. Er ist geschieden, lebt seir fast 30 Jahren mit einer Frau zusammen. Mein Vater hat sich jetzt noch ein neues Auto geholt. Laut der Lebensgefährtin hat sie was dabei getan, weil er das nicht alleine bezahlen kann. Das hat mich gewundert, da ich dachte, er hätte was auf der hohen Kante. Jetzt meine Frage: Im Falle seines Todes, steht mir ja ein Pflichtteil zu (Auto? ). Kann ich bevor ich Erbe antrete nachprüfen, was ich überhaupt bekomme? Habe selber kaum Geld. ...könnte noch nicht mal Beerdigung bezahlen. Oder kann ich nach paar Wochen Erbe wieder ausschlagen?
Erbe ausschlagen, wenn Schulden?
17. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 17. August 2017 | 08:02
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbe ausschlagen, wenn Schulden?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. August 2017 | 09:43
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatOder kann ich nach paar Wochen Erbe wieder ausschlagen? :
Nö das geht nicht,
jedoch das Erbe annehmen und wenn die Schulden da sind, gibt es die Nachlassinsolvenz, womit man als Erbe wieder heraus ist.
#2
Antwort vom 17. August 2017 | 10:50
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. August 2017 | 11:18
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Du hast nach dem Bekanntwerden des Todes 6 Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Das kannst Du beim Amtsgericht oder bei einem Notar erledigen. In dieser Zeit solltest Du Dir einen Überblick über das mögliche Erbe verschafft haben.
Zitat:Habe selber kaum Geld. ...könnte noch nicht mal Beerdigung bezahlen.
Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, wie mit den Beerdigungskosten zu verfahren ist.
-- Editiert von hausfrau66 am 17.08.2017 11:21
#4
Antwort vom 17. August 2017 | 16:04
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke. Er hat wohl eine Sterbeversicherung. Die liegt aber "nur" bei 3000 Euro. ...
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten