hallo leute,
eine älter dame ist gestorben. da die kosten für die aufzulösende wohnung von den hinterbliebenen nur schwer auf zu bringen sind, überlegen diese das erbe ab zu lehnen.
fallen dann noch anfallende mietkosten, heizung und strom auch darunter? was ist mit ausstehende GEZ Gebühren?
könnte man die hinterbliebenen dann dafür nicht mehr belangen? ich habe echt keine ahnung wie man mit dieser frage umgeht.
falls dies möglich ist, wann muss man das anzeigen?
und dürfen dann auch keine persönlichen gegenstände (erinnerungsstücke aus der wohnung-- ist ja erbmasse, oder?) geholt werden?
vielen dank für eine antwort
uwe
p.s. bin heute nur sporadisch im netz. deshalb können meine reaktionen vielleicht etwas länger dauern. danke für das verständnis.
uwe
Erbe ausschlagen, welche Konsequenzen
12. Februar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 12. Februar 2009 | 07:51
Von
Status: Praktikant (689 Beiträge, 74x hilfreich)
Erbe ausschlagen, welche Konsequenzen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 12. Februar 2009 | 09:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Siehe Antwort im Mietrecht.
#2
Antwort vom 12. Februar 2009 | 10:09
Von
Status: Praktikant (689 Beiträge, 74x hilfreich)
vielen dank und ich habe schon antworten im mietrecht bekommen
uwe
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#3
Antwort vom 12. Februar 2009 | 10:36
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1220x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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