Erbe ausgeschlagen

6. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen

Es geht um folgendes:
Meine Mutter wurde am 07.01.2009 beerdigt,ich war in dieser Zeit inhaftiert,hatte aber Hafturlaub.
Einen Tag nach der Beerdigung,kam meine Schwester mich abholen,ich hab nur diese 1 Schwester,und fuhr mit mir zum Nachlassgericht, sie sagte sie müsse dringend einen Erbschein beantragen,das sie an das Geld vom Konto meiner Mutter käm,
beim Nachlassgerichtsagte sie zu mir, weil sie weiß das mein Mann und ich noch etliche Schulden hatten, ich solle das Erbe ausschlagen, ich muß dazu sagen, der Rechtspfleger saß dabei,dieser Rechtspfleger sagte noch,ich hab nichts gehört,
ich glaubte meiner Schwester, ich meinte sie meint es gut und dachte gar nicht darüber nach.
Ich hatte eigentlich nur im Kopf,das meine Mama tot ist, und ich sei schuld daran,weil ich ihr so weh getan hatte,weil ich inhaftiert war, in dieser Zeit hatte ich auch Medikamente,die ich seit September voriges Jahr nehmen sollte, also ich schlug dann das Erbe aus,meine Schwester versicherte mir aber,das ich meinen Anteil auf jeden Fall bekomme.
Im Februar in meinem zweiten Urlaub fuhr ich mit meiner Schwester in die Wohnung von meiner Mama, wir wollten bereden,wer was bekommt,ich suchte mir dann ein paar Möbelstücke aus, und es wurde abgemacht,das ich diese nach meiner Haft bekomm.
Im Juni wurde ich auf Halbstrafe entlassen, und seit dem hagelt es von meiner Schwester nur Vorwürfe, ich bekäm gar nichts, so jetzt hab ich es erreicht das ich mir ein paar Möbel holen konnte,aber nicht das was ich mir ausgesucht hatte,
was soll ich denn tun, ich möcht mich verstreiten,ich hab nach meiner Haft andere Sorgen und Kummer,
jetzt hab ich mir überlegt,wenn meine Schwester jetzt schon mit den Möbeln so ein Theater macht, was wird das erst wenn die Wohnung von meiner Mama verkauft ist,und es um meinen Anteil geht. Dann linkt sie mich erst recht.
Ich war diese Tage bei unserer Bank und erzählte unserem Berater alles, dieser hat gesagt, das ich es gar nicht ausschlagen müssen, wir hätten das mit unseren Schulden schon geregelt.
Ich soll meine Erklärung auf jeden Fall anfechten.
Ich will das auch machen, ich will das alles fair regeln.
Die Wohnung ist also noch nicht verkauft,es läuft alles erst an.
Was soll ich machen,bitte helft mir mal

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

ja wir waren im Februar in der Wohnung, meine Schwester sagte:
Erst teilen wir zwei dann die anderen,es gibt ja ausser uns zwei niemand,meine Schwester hat 3 Kinder
ich hatte mir ein paar Möbel ausgesucht, ach Gott nicht viel, aber die Hälfte der Sachen gibt sie mir nicht, ich war ja in Haft, und angeblich waren gerade die Sachen die ich mir ausgesucht hatte alle kaputt und sie hat sie auf den Müll geworfen.
Was mein Anteil angeht, wenn die Wohnung mal verkauft ist, hatte sie am Anfang ja gesagt, sie würde mir das geben, aber wo sie mir ja schon die ausgesuchten Sachen streitig macht,was wird das denn wenn es um meinen Anteil geht, ich hab da einen Fehler gemacht es auszuschlagen

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#3
 Von 
guest-12306.08.2009 10:53:04
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Dadurch, dass du bereits Sachen aus der Wohnung mitgenommen hast, hast du das Erbe aber doch angenommen.


Das ist natürlich Unsinn.

Dadurch, dass die Erbin der Fragestellerin von den ihrerseits geerbten Möbeln einen Teil überlassen hat, wird diese nicht Erbin.

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#5
 Von 
guest-12306.08.2009 23:47:53
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Hier dürften nun alle Eulen verlogen sein.
Richtig wurde schon ausgeführt, dass durch die Übergabe einiger Möbel durch die Erbin an die Fragestellerin nach erfolgter Erbausschlagung keine Annahme der Erbschaft mehr möglich ist.
Infolge der Ausschlagung ist die Schwester alleinige Erbin geworden und kann mit ihrem ererbten Eigentum nun verfahren, wie sie will, also diese auch ihrer Schwester zukommen lassen - oder auch nicht.
Anteile der Fragestellerin gibt es also gar keine, Gründe für eine Anfechtung der Erbausschlagung sind auch nicht erkennbar, zumal eine solche wohl sowieso verfristet wäre.
Hier kann die Fragestellerin wohl nur auf freiwillige Zahlungen der Schwester hoffen.
Dass beabsichtigt war, das Geld an den Gläubigern verbeizuschleusen, sollte die Fragestellerin nicht so laut verkünden, zumal sie offensichtlich auf Bewährung vorzeitig entlassen wurde.

uijeh richtet sich hier wohl eher nach ihrer Signatur, ihre Darstellung ist nämlich völlig falsch.



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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

#Ich soll meine Erklärung auf jeden Fall anfechten.#
Dies ist nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntniserlangung des Anfechtungsgrundes anfechten. Diese Frist ist hier längst vorbei.
Somit ist deine Schwester Alleinerbin geworden und kann mit dem Nachlass tun und lassen was sie will.

Sie ist nicht verpflichtet dir etwas abzugeben.


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#7
 Von 
guest-12306.08.2009 23:47:53
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Welcher Anfechtungsgrund sollte denn hier überhaupt vorliegen, ich kann keinen erkennen.

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