Ich hätte eine Frage zum Erbrecht: Meine Schwiegermutter ist Anfang des Jahres plötzlich verstorben. Da sie Frührentnerin wahr und Sozialleistungen bezogen hat, haben mein Mann und ich (wie auch alle weiteren bekannten Verwandten) das Erbe ausgeschlagen und mein Mann und ich haben die Beerdigungskosten alleine getragen. Nun kam vor ca 5 Wochen ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung zu uns nach Hause, dass ein Guthaben besteht auf welches der Erbe ein Anrecht hätte... Wir haben dann telefonisch Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung aufgenommen und erklärt das wir das Erbe ausgeschlagen haben, da wir davon ausgegangen sind das kein Geld vorhanden ist... (Ausser ein kleiner Betrag auf ihrem Girokonto)
Und dann wurde uns erklärt, das die Rentenversicherung über einen längeren Zeitraum einfach vergessen hat zu zahlen!... Somit ist ein aufgelaufenens Guthaben von über 8000 Euro entstanden von dem wir natürlich nichts wussten! Nach einem weiteren Telefonat hat man uns erklärt das wir nicht an dieses Geld herankönnen (auch nicht nur um die eigenen enstandenen Kosten für die Beerdigung zu decken) da wir eben keine Erben sind und das Geld nun wieder zur Allgemeinheit zurückfließt. Die Rechtslage wäre hier eindeutig.
Jetzt meine Frage, wenn wir gewusst hätten das dieses Geld vorhanden ist, hätten wir sicherlich das Erbe angetreten! Gibt es noch eine Möglichkeit zu Handeln?
Erbe ausgeschlagen - Rentenversicherung meldet plötzlich Guthaben
11. Juli 2018
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Frage vom 11. Juli 2018 | 10:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen - Rentenversicherung meldet plötzlich Guthaben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. Juli 2018 | 10:50
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 2x hilfreich)
Guten Tag,
da ihr das Erbe so angenommen habt, gibt es denke ich keine Möglichkeit mehr dagegen zu Handeln.
Viele Grüße
Melanie
#2
Antwort vom 11. Juli 2018 | 11:08
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 29x hilfreich)
Die Ausschlagung der Erbschaft kann evtl. aufgrund Irrtums angefochten werden. Die Anfechtung hätte genauso wie die Ausschlagung selber innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Anfechtungsgrund zu Protokoll des Nachlassgerichts oder notariell zu erfolgen. Danach wäre dann zum Nachweis der Erbenstellung ein Erbschein zu beantragen. Im Rahmen dieses Erbscheinsverfahrens würde das Nachlassgericht sich dann Gedanken machen ob die Anfechtung durchgreift.
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