Erbe ausgeschlagen - Auto ?

30. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
willymaus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen - Auto ?

Hallo,

mein Vater ist überraschend im Dezember verstorben. Ich musste leider das Erbe ausschlagen, da die finanziellen Konsequenzen - u.a. Wohnungsrenovierung - meine finanziellen Möglichkeiten bei weitem überschritten hätten. Ich habe dann beim Nachlassgericht das Erbe ausgeschlagen; ebenso seine Geschwister. Ein Nachlassverwalter wurde nicht eingesetzt, da der ja Geld kostet und eben keines da ist.
Ich habe die wichtigsten Behörden über seinen Tod informiert und auch sein Auto abgemeldet (Wert 500-1000.-). Und genau darum geht es jetzt. Bislang hat niemand einen Anspruch auf das Auto erhoben. Gibt es Fristen, die man für solche "Ansprüche" einzuhalten hat ? Kann ich selbst dann über das Auto verfügen - wenn sich niemand meldet -, obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe ?
Danke.
willymaus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

#Kann ich selbst dann über das Auto verfügen - wenn sich niemand meldet -, obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe ?#
Nein, davonn würde ich abraten, das könnte als Annahme gewertet werden.

Ihr habt mit dem Nachlass nichts mehr zu tun.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
willymaus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Was mache ich denn dann mit dem Auto ?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Nichts!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Ich würde es dem Nachlassgericht mitteilen und um Abholung bitten und alternativ Entsorgung anbieten.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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