Erbe: Schwester vor Lebensgefährtin?

20. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Daigoro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe: Schwester vor Lebensgefährtin?

Hallo,
ich lebe mit meiner Freundin in einer eheähnlichen Gemeinschaft, wir wohnen und wirtschaften zusammen. Von meiner Familie lebt nur noch meine Schwester. Dabei stellen sich mir, für den Fall meines Ablebens, folgende Fragen.

1. Hat meine Schwester ein Anrecht auf mein Erbe und könnte ich dies in meinem Testament ausschließen? Falls sich dies nicht ausschließen ließe, wie würde es sich auswirken wenn wir verheiratet wären?

2. Sollte meine Schwester versterben, hätte ihr Mann oder ihr Sohn dann ein Anrecht auf das Erbe, noch vor meiner Freundin?

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

zu 1.
wenn kein Testament vorhanden ist wird Deine Schwester alles erben. Mit Testament kannst Du sie ausschließen da sind nicht pflichtteilsberechtigt ist.

zu 2.
ohne Testament: Der Sohn, aber nicht der Ehemann, Deiner Schwester würde an ihre Stelle treten, und zwar vor Deiner Freundin.
Mit Testament: siehe oben

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#2
 Von 
Jutta123
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich mache das z.Z. durch. Mein Lebensgefährte ist gestorben, hat kein Testament hinetrlassen. Erbschein ist jetzt da, am Donnerstag kommt die liebe Schwester extra aus Oldenburg angereist, um endlich an das Konto zu kommen.
Er hat imemr gesagt, dass er für mich vorgesorgt hat und dass seine Schwester mir ihr letztes Hemd gibt. Wenn er wüsste, was jetzt los ist. Ein einfaches Testament hätte gereicht, aber er hat sich leider nie die Zeit dafür genommen. Er ist plötzlich, ohne Vorwarnung gestorben, konnte also nichts mehr richten. Sichere deine Partnerin bitte ab, nach dem Tod werden die lieben Verwandten zu Wölfen.
Lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Testament auf jeden Fall machen.....und wenn es viel zu erben gibt, sollte die Lebensgemeinschaft über eine Heirat nachdenken, da die Erbschaftssteuer sehr hoch ist. Der Lebenspartner hat nur einen Freibetrag von ca. 5.200 EUR. Der Rest muss hoch versteuert werden.

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#4
 Von 
Daigoro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für eure Beiträge. Ihr habt mich in dem Gedanken bestärkt, dass es besser ist, frühzeitig zu handeln.

@Jutta123: mein Beileid und viel Kraft für das Bevorstehende.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47477 Beiträge, 16805x hilfreich)

Eine Heirat würde sich wie folgt auswirken:

Der gesetzliche Erbanspruch beträgt dann 75%, wenn Ihr keine Kinder habt. Die Schwester würde aber immer noch 25% bekommen, sofern kein testament vorhanden ist.

Der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer erhöht sich von 5.200€ auf 307.000€ mit zusätzlichen Freibeträgen für weitere Dinge (Hausrat, Zugewinn usw.).

Zu den Frage der Erbfolge:
Deine Freundin erbt ohne Testament auf keinen Fall. Wenn keine Erben zweiter Ordnung vorhanden sind (Schwester, Neffe), dann erben eben die Erben 3. Ordnung (Onkel, Tante, Cousin, Cousine und deren Kinder). Wenn keine Verwandeten vorhanden sind, dann würde der Staat noch vor Deiner Freundin erben.

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