Erbe Lebensversicherung Mutter

15. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
tanjap
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbe Lebensversicherung Mutter

Hallo,
heute erreichte mich ein Schreiben einer Versicherung, das für meine vor 16 Jahren verstorbene Mutter eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde.
Benötigt wird zum Einen die Sterbeurkunde meiner Mutter und zum Zweiten die meines Opas (Bezugsberechtigter im Todesfall), der schon vor 20 Jahren gestorben ist.
Außerdem wird der Originalversicherungsschein benötigt.
Ich kann die Sterbeurkunden meiner Mutter und meines Opas anfordern, jedoch habe keinen Originalversicherungsschein.
Und nun? Muß ich irgendetwas beachten?

Viele Grüsse
tanjap

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Siehe hierzu § 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG):


(1) 1Der Versicherer ist verpflichtet, eine von ihm unterzeichnete Urkunde über den Versicherungsvertrag (Versicherungsschein) dem Versicherungsnehmer auszuhändigen. 2Eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift genügt.

(2) 1Ist ein Versicherungsschein abhanden gekommen oder vernichtet, so kann der Versicherungsnehmer von dem Versicherer die Ausstellung einer Ersatzurkunde verlangen. 2Unterliegt der Versicherungsschein der Kraftloserklärung, so ist der Versicherer erst nach der Kraftloserklärung zur Ausstellung verpflichtet.

(3) 1Der Versicherungsnehmer kann jederzeit Abschriften der Erklärungen fordern, die er mit Bezug auf den Vertrag abgegeben hat. 2Der Versicherer hat ihn bei der Aushändigung des Versicherungsscheins auf dieses Recht aufmerksam zu machen. 3Bedarf der Versicherungsnehmer der Abschriften für die Vornahme von Handlungen gegenüber dem Versicherer, die an eine bestimmte Frist gebunden sind, und sind sie ihm nicht schon früher vom Versicherer ausgehändigt worden, so ist der Lauf der Frist von der Stellung des Verlangens bis zum Eingang der Abschriften gehemmt.

(4) Die Kosten der Ersatzurkunde sowie der Abschriften hat der Versicherungsnehmer zu tragen und auf Verlangen vorzuschießen.

(5) Wird der Vertrag nicht durch eine Niederlassung des Versicherers im Geltungsbereich dieses Gesetzes abgeschlossen, so ist im Versicherungsschein die Anschrift des Versicherers und der Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen worden ist, anzugeben.

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Du schreibst der Versicherung, dass der Versicherungsschein verloren gegangen ist. Man wird dir dann mitteilen, wie weiter vorgegangen wird.

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#3
 Von 
tanjap
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für eure Antworten!!

Bin ich wegen dem Erbfall denn jetzt Versicherungsnehmer? Meine Mutter und mein Opa sind ja beide verstorben.

Muß die Versicherung mir sagen um welchen Betrag es sich handel?
Muß der Betrag versteuert werden?

Gruß
tanjap

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#4
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

"Bin ich wegen dem Erbfall denn jetzt Versicherungsnehmer?"

Nein.

"Muß die Versicherung mir sagen um welchen Betrag es sich handelt?"

Frag doch einfach mal nach.

"Muß der Betrag versteuert werden?"

Im Prinzip ist Erbschaftsteuer fällig, aber dabei gibt es Freibeträge. Wahrscheinlich musst du nichts bezahlen.

Übrigens: Deine Mutter hat ihren Vater als Bezugsberechtigten eingesetzt? Das ist ja seltsam, da idR der Vater vor der Tochter stirbt.

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#5
 Von 
tanjap
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Nataly,
ich könnte mir vorstellen, dass mein Opa die LV für meine Mutter, die auf Ihre Mädchennamen läuft, 1975 hat sie meinen Vater geheiratet, der aber auch schon 10 Jahre tot ist, abgeschlossen hat und für den Fall das sie vor ihm stirbt hätte er das Geld bekommen.
Leider kann ich keine anderen Angehörigen mehr fragen da sie alle schon verstorben sind!
Ich habe das Schreiben gestern erst erhalten, werde morgen natürlich direkt anrufen.
Gruß

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#6
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Seltsam ist höchstens, dass die Versicherung sich jetzt - 16 Jahre nach dem Tod der Verstorbenen meldet - woher weiß die denn (jetzt erst?), dass deine Mutter verstorben ist? Wurden dann die ganze Zeit Beiträge (von wem?) gezahlt?

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#8
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

sika:
Das wundert mich auch. Aber vielleicht klärt sich das noch.

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#9
 Von 
M.Schomers
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,
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M.Schomers


-----------------
"M.Schomers"

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